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Stimmfreigabe zur Pensionskasse

Abstimmungen vom 10. Juni 2018 Stimmfreigabe zur Pensionskasse

Der Vorstand der IHK St.Gallen-Appenzell empfiehlt den Nachtrag zum Universitätsgesetz (Joint Medical Master) einstimmig zur Annahme. Auf eine Parolenfassung verzichtet die IHK hingegen bei der zweiten Abstimmungsvorlage im Kanton St.Gallen. Sie beschliesst Stimmfreigabe zur Einmaleinlage in die St.Galler Pensionskasse. Die Vorlage ist nicht zufriedenstellend, aber es fehlt eine Alternative.

Ziemlich genau fünf Jahre ist es her, seit die St.Galler Stimmberechtigten dem Gesetz über die St.Galler Pensionskasse zugestimmt hatten. Der IHK-Vorstand stimmte der Vorlage damals zu – wenn auch ohne grosse Begeisterung.
Mittlerweile hat sich die damalige Skepsis bestätigt: Die getroffenen Annahmen waren zu optimistisch, gerechnet wurde mit einem zu hohen technischen Zinssatz von 3,5 Prozent. Aus heutiger Sicht war die Einmaleinlage damals zu tief angesetzt. Im Rückblick entsteht der Eindruck, dass die Zahlen geschönt wurden, um die Vorlage mehrheitsfähig zu machen.

Schaler Nachgeschmack

So gesehen ist die aktuelle Vorlage eine Bereinigung der damals falschen Einschätzung. Die dadurch entstandene Lücke von 202,5 Millionen Franken muss gedeckt werden. Dies anerkennt der IHK-Vorstand. Allerdings bleibt ein schaler Nachgeschmack haften. Die erneute Einmaleinlage entspricht keinem nachhaltigen Konzept. Es ist störend, dass der privat angestellte Steuerzahler für Fehler in der Vorsorgeeinrichtung der Staatsangestellten aufkommen muss.
Insgesamt ist die Vorlage unbefriedigend, aber eine echte Alternative fehlt. Der IHK-Vorstand hat deshalb Stimmfreigabe beschlossen. Dies als Ausdruck einer Unzufriedenheit über die fehlende Bereitschaft, Probleme effektiv zu lösen. Zudem spiegelt sich darin das Misstrauen gegenüber einer Politik, die immer wieder Vorlagen mit Zahlen präsentiert, die sich rasch einmal als falsch erweisen.

Ja zum «Joint Medical Master»

Klar hingegen ist die Haltung beim Nachtrag zum Gesetz über die Universität St.Gallen (Joint Medical Master). Der IHK-Vorstand beschloss einstimmig die Ja-Parole. Die Vorlage entspricht weitgehend anderen IHK-Forderungen im Bildungsbereich. So ist positiv zu werten, dass mit dem neuen Angebot eines «Medical Masters» in St.Gallen dem Brain Drain begegnet werden soll. Schliesslich arbeitet gerade in der Ostschweiz ein überdurchschnittlicher Anteil an Ärzten aus dem Ausland. Ebenfalls positiv zu werten ist, dass das St.Galler Kantonsspital und die Universität St.Gallen für die Ausbildung eine Kooperation mit der Universität Zürich eingehen. Die Bereitschaft zusammenzuarbeiten ist beispielhaft und so bleiben auch die Kosten überschaubarer. Allerdings darf man sich auch keine Illusionen machen: Auf längere Frist gesehen dürfte das neue Angebot einer medizinischen Universitätsausbildung zu deutlichen Mehrkosten führen und es wird eine Herausforderung sein, die kritische Grösse zu erreichen. Nichtsdestotrotz unterstützt die IHK den «Medical Master».

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