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Stellenmeldepflicht für das Jahr 2024

Mitgliederinformation Stellenmeldepflicht für das Jahr 2024

14. November 2023 | Das SECO hat die Liste mit den meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2024 publiziert. Die Liste mit den meldepflichtigen Berufsarten soll den betroffenen Arbeitgebern eine frühzeitige Planung ermöglichen. 

Arbeitskräfte im Wandel

Im Jahr 2024 werden die meisten meldepflichtigen Erwerbstätigen als Hilfsarbeitskräfte im Baugewerbe tätig sein. Diese Berufsgruppe umfasst 73'507 Erwerbstätige. Nicht mehr meldepflichtig sind dagegen Berufsgruppen wie Reinigungspersonal und Hilfskräfte in Büros, Hotels und anderen Einrichtungen mit insgesamt 80'000 Erwerbstätigen. Ausserdem gehören auch die Servicehilfen mit 33'000 Erwerbstätigen und die Chefs de Service mit 4'000 Erwerbstätigen nicht mehr zu den Meldepflichtigen. Im Jahr 2024 wird es verschiedene Berufsgruppen mit unterschiedlichen Erwerbstätigenzahlen geben, die hinsichtlich der Meldepflicht variieren. Die Liste der meldepflichtigen Erwerbstätigen finden Sie hier:

  • Schauspieler- /innen
  • Konferenz- und Veranstaltungsplaner- /innen
  • Telefonist- /innen
  • Hotelrezeptionist- /innen
  • Betonierer- /innen, Betonoberflächenfertiger- /innen und verwandte Berufe
  • Baukonstrukteur- /innen und verwandte Berufe
  • Gipser- /innen und Trockenbauer- /innen
  • Isolierer- /innen
  • Gabelstaplerfahrer- /innen und verwandte Berufe
  • Hilfsarbeitskräfte im Bergbau, im Bau (ohne Tiefbau) und bei der Herstellung von Waren und im Transportwesen
  • Hilfsarbeiter- /innen im Gemüse- und Obstbau
  • Hilfsarbeiter- /innen im Gartenbau
  • Hilfskräfte in der Nahrungsmittelzubereitung (ohne Küchengehilfen)
  • Sonstige Hilfsarbeitskräfte

Über die Liste wird das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) im November noch definitiv entscheiden.

Eine Übersicht zu sämtlichen Neuerungen für das kommende Jahr findet sich auf der Plattform www.arbeit.swiss. Arbeitgeber können mit Hilfe des Checkup Tools einfach und schnell prüfen, ob eine zu besetzende Stelle der Meldepflicht unterliegt oder nicht.


Dieser Artikel wurde in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Arbeitgeberverband erstellt.

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