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Bestehende Angebote stärken

Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Kanton St. Gallen Bestehende Angebote stärken

Michael Götte, Leiter kantonale Politik

Der Kanton St. Gallen diskutiert Massnahmen, um den Fachkräftemangel zu entschärfen und die Erwerbstätigkeit von Frauen zu fördern. Aktuell wird ein Gesetz vernehmlasst, um die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung zu fördern.

Was plant der Kanton St.Gallen, um bei familien- und schulergänzenden Angeboten eine verantwortungsvolle Rolle zu übernehmen? Dem gingen wir vor einem Jahr im IHKfacts* nach und zeigten auf: Ostschweizer Kantone haben Handlungsbedarf. Zeit für eine Zwischenbilanz. 

Rückblick

Der St. Galler Kantonsrat beauftragte die Regierung 2016, Massnahmen zur Entschärfung des Fachkräftemangels und zur Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen vorzuschlagen. Gefordert wurde auch, Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf aufzuzeigen. Der Regierungsbericht mit acht Handlungsempfehlungen wurde vor mehr als einem Jahr im Parlament beraten und umfasst:

  • Verstärkung der Subventionierung
  • Handreichungen an die Gemeinden
  • Sensibilisierung
  • Förderung von Tagesstrukturen (inkl. Tagesfamilien)
  • Monitoring
  • Neue Finanzhilfen des Bundes
  • Senkung von Schwelleneffekten
  • Rahmenbedingungen für Praktikumsplätze

Gesetzesentwurf in Vernehmlassung

Wie sieht der aktuelle Stand aus? Bekanntermassen mahlen die politischen Mühlen langsam. Ein Jahr nach Verabschiedung des Berichts sind noch keine Massnahmen umgesetzt. Allerdings gab es Parallelen zwischen dem Regierungsbericht, der Initiative «Familien stärken und finanzell entlasten» sowie der kantonalen Umsetzung der Steuer­reform und AHV-Finanzierung (STAF), die Unternehmen entlasten und die AHV stärken soll. So hat die Regierung einen Gesetzesentwurf zur Förderung der familien- und schulergänzenden Kinderbe­treuung in die Vernehmlassung geschickt.

Fünf Millionen für bestehende Strukturen

Das Gesetz sieht vor, familien- und schulergänzende Angebote mit zusätzlichen fünf Millionen Franken zu fördern. Der Entwurf setzt auf vorhandene Strukturen in Gemeinden. Für die Verteilung der Kantonsbeiträge auf die Gemeinden ist deren Anteil an Kindern bis zwölf Jahre ausschlaggebend. Die Gemeinden geben die Kantonsbeiträge an die Insititutionen der Kinderbetreuung beziehungsweise direkt an die Eltern weiter. Dieses Fördersystem soll eine pragmatische und zweckmässige Verteilung der Beiträge ohne hohen administrativen Aufwand gewährleisten. Sie werden vollständig und flächendeckend in die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung investiert. Damit verbunden, wird auch die Sensibilisierung in den Gemeinden vorangetrieben.

Wirtschaft als Taktgeberin

Weitere Massnahmen werden aktuell bearbeitet und hoffentlich rasch umgesetzt. Aus politischer Sicht ist es weiterhin wichtig, dass die Wirtschaft aufzeigt, wo dringender Handlungsbedarf besteht, und dass sie sich an der Problemlösung beteiligt.

 

*Der Artikel ist unter dem Titel «Herausforderung Kinderbetreuung» im IHKfacts 4/2018 erschienen.

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