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Betriebstestungen: Konkretisierungen, Nachbesserungen und verlängerte Anmeldefrist

Mitgliederinformation Betriebstestungen: Konkretisierungen, Nachbesserungen und verlängerte Anmeldefrist

20210324 Anmeldung für Betriebstestungen
Stand 24. März 2021 | Unternehmen können künftig kostenlos und regelmässig Coronatests durchführen. Die Kantone St.Gallen und Appenzell Ausserrhoden haben heute Mittwoch über die Umsetzung informiert. Erfreulich ist die Abkehr von der ursprünglich geplanten Gruppenisolation im Kanton St.Gallen, unnötige Hürden bleiben aber bestehen. Die Anmeldefrist wurde bis zum 1. April 2021 verlängert.

Hinweis: Bei den nachfolgenden Ausführungen handelt es sich um eine Momentaufnahme vom 24. März 2021. Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen auf den Webseiten der Kantone:


Inhalt

I   Allgemein

  1. Ausgangslage
  2. Ziele
  3. Anreize für Unternehmen

II   Kanton St.Gallen

  1. Testtypen, Prozess und Logistik
  2. Finanzierung und Aufwand für Betriebe
  3. Umsetzungshorizont
  4. Kommunikation und Information
  5. Einschätzung IHK

III   Kanton Appenzell Ausserrhoden

IV   Kanton Appenzell Innerrhoden

 


I    Allgemein

 

1. Ausgangslage

Der Bundesrat hat am 12. März eine Testoffensive beschlossen. Wesentlicher Baustein davon ist ein regelmässiges Testen in den Unternehmen. Neu sollen sich alle Mitarbeitenden regelmässig testen lassen können, auch wenn sie keine Symptome haben. Eine Beteiligung an den Betriebstestungen ist für Unternehmen und Belegschaft freiwillig.

FAQ des BAG zur neuen Teststrategie

 

2. Ziel

Mit den repetitiven und präventiven Betriebstestungen sollen Infektionsketten früher erkannt und unterbrochen werden können. Ein umfassendes Testen wird als wichtiger Baustein im Kampf gegen eine drohende dritte Welle und als flankierende Massnahme zu den künftigen Öffnungsschritten gesehen. Je mehr Unternehmen und Mitarbeitende sich beteiligen, desto grösser ist die Wirkung – und desto rascher ist eine Rückkehr in die wirtschaftliche und gesellschaftliche Normalität möglich, wie zwei ETH-Professoren unlängst aufzeigten.

 

3. Anreize für Unternehmen

Unternehmen, die sich an den regelmässigen Betriebstestungen beteiligen,

  • profitieren voraussichtlich von gelockerten Quarantäneregeln, sofern sich 80% der vor Ort tätigen Belegschaft mindestens einmal pro Woche testen lässt: Mitarbeitende, die engen Kontakt zu einer infizierten Person hatten, müssen nicht in Quarantäne. Sie können weiterhin arbeiten, sofern sie im Rahmen der Betriebstestungen täglich negativ getestet werden.
  • tragen einzig die Kosten für die betriebsinterne Logistik;
  • erhalten rasch ein zuverlässiges Testresultat, können so Infektionsketten frühzeitig erkennen resp. unterbrechen und so die Sicherheit der Mitarbeiter/innen sicherstellen sowie den Betrieb aufrechterhalten.

Gemeinsam mit weiteren Schweizern Handelskammern appellierte die IHK St.Gallen-Appenzell kürzlich zudem an den Bundesrat, auch die Homeoffice-Pflicht für regelmässig und umfassend testende Unternehmen zu lockern. Bedauerlicherweise bleibt die Homeoffice-Pflicht ungeachtet der Testoffensive bis auf Weiteres bestehen.

Die Distanz- und Hygienemassnahmen sollen unabhängig von der Teststrategie weiterhin eingehalten werden.

 

4. Appell der IHK St.Gallen-Appenzell

Die IHK St.Gallen-Appenzell forderte in den vergangenen Wochen und Monaten wiederholt die Möglichkeit von umfassenden Betriebstestungen. Die Ernüchterung ist gross, dass die Hürden für testwillige Betriebe und Personen auch mehr als ein Jahr nach Ausbruch der Pandemie nach wie vor sehr hoch sind.

Umso mehr gilt es nun, den Blick nach vorne zu richten. Es braucht ein gemeinsames Engagement aller Akteure, um in der Bewältigung der Pandemie rasch voranzukommen. Lethargisches Abwarten bis zur Durchimpfung ist keine Option. Es braucht «ermöglichende» Massnahmen wie das umfassende Testen. Die Beteiligung an den Betriebstestungen ist eine Chance, Verantwortung für die Mitarbeitenden und gegenüber der Gesellschaft zu übernehmen – und so die Unternehmen als Teil der Lösung in der Bewältigung der Pandemie zu positionieren.

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung!

 


II    Kanton St.Gallen

Der Kanton St.Gallen hat am 24. März 2021 erneut zum Testkonzept informiert (vgl. das untenstehende Informationsschreiben des Kanonsarztamts). Die wichtigsten Änderungen sind in den nachfolgenden Ausführungen kursiv gekennzeichnet.

 

FÜR BETRIEBSTESTUNG ANMELDEN

 

1. Testtypen, Prozess, Logistik

Für die repetitiven Betriebstestungen werde gepoolte PCR-Speicheltests eingesetzt. Dabei geben die Mitarbeitenden wöchentlich eine Speichelprobe ab. Die Proben von jeweils 10 Mitarbeitenden werden anschliessend dem Spediteur übergeben und an einer zentralen kantonalen Stelle gepoolt. Die Analyse der Proben führt ein spezialisiertes Labor durch.

Die Mitarbeitenden aus einem positiven Pool werden direkt kontaktiert und zu einem herkömmlichen Nasen-/Rachenabstrich-Test gebeten. Sie dürfen bis zum endgültigen zweiten Testresultat ihrer Arbeit unter Einhaltung strenger Schutzmassnahmen und Tragen der Maske weiterhin nachgehen. Das Testresultat des individuellen PCR Tests liegt ca. 24 Stunden nach der Testung vor. Bitte beachten Sie untenstehende Grafik sowie das oben verlinkte Schreiben für detailliertere Informationen zum Testprozess. 

20210324 Testprozess Firmen und Betriebe SG

Zum Vergrössern der Grafik draufklicken.

 

Alternativ können Unternehmen vor Ort Antigentests mittels Nasen-/Rachenabstrichs durch Fachpersonal durchführen lassen.

Selbstschnelltest kommen in den Betriebstestungen bis auf Weiteres nicht zur Anwendung. Deren Einsatz ist in der neuen Teststrategie einzig für den privaten Bereich vorgesehen. Die IHK bedauert dies und setzt sich für eine rasche Validierung und eine Zulassung für Betriebstestungen ein.

vgl. auch die BAG-Übersicht zu den verschiedenen Testtypen.

 

2. Finanzierung und Aufwand für Betriebe

Die Kosten der Laboranalysen inklusive Testmaterial werden vom Bund getragen. Der Kanton trägt die Kosten für die kantonale Planungslogistik, die Transportlogistik der Proben und des Testmaterials, Schulung der Firmenverantwortlichen und die Infoline.

Die eigentlichen Tests sind für die Unternehmen somit kostenlos. Die Unternehmen sind aber für die Personalkosten zuständig, die für die betriebsinterne Planung, Information und Datenerfassung anfallen.

 

3. Umsetzungshorizont

Die Anmeldefrist für Betriebe wurde bis zum Donnerstag, 1. April 2021, verlängert. St.Galler Unternehmen mit Testinteresse werden gebeten, sich über das Onlineformular direkt beim Kantonsarztamt zu melden.

In einer Pilotphase zwischen dem 29. März und dem 1. April 2021 werden die Prozesse in mit verschiedenen Testbetrieben überprüft und optimiert.

Am Dienstag, 6. April 2021, wird mit dem präventiven Testen in den angemeldeten Betrieben gestartet.

 

4. Kommunikation und Information

Weitere Ausführungen zu den Betriebstestungen im Kanton St.Gallen können Sie dem Informationsschreiben des Kantonsarztamts vom 24. März 2021 (vgl. verlinktes Dokument oben) sowie der Website des Kantons St.Gallen entnehmen.

Angemeldete Betriebe werden direkt vom Kantonsarztamt angeschrieben.

Die Koordination für die Betriebstestungen wird durch die GU Sicherheit & Partner AG aus Wil sichergestellt. Diese steht für Fragen oder Auskünfte während den allgemeinen Bürozeiten zur Verfügung:

  • Tel: 071 913 27 64
  • E-Mail: betriebstestungenatgu-sicherheit.ch

 

5. Einschätzung IHK

Gegenüber der ersten Kommunikation vom 12. März 2021 wurde das Testkonzept massgeblich konkretisiert und es konnten insgesamt zwei wesentliche Verbesserungen erreicht werden – dies mitunter durch den intensiven Austausch zwischen IHK, Unternehmensvertreter/innen und Verantwortlichen des Gesundheitsdepartements:

  • Um die Firmen zu entlasten, wird das Pooling der Proben an einer zentralen kantonalen Stelle durchgeführt und nicht im Unternehmen.
  • Eine positive Poolprobe hat keine Gruppenisolation zur Folge.

Die IHK St.Gallen-Appenzell bedauert indes sehr, dass sich alle Mitarbeiter/innen aus einem positiven Pool zu einer individuellen PCR-Nachtestung in eine Arztpraxis oder ein Testzentrum begeben müssen. Zielführender wäre, wenn die Labors im Falle eines positiven Pools anhand individueller Rückstellproben rasch und zuverlässig die infizierte Person ermitteln würden – ohne dass ganze Abteilungen zu Nachtestungen aufgeboten werden müssen. Gemäss Angaben des Kantons sei dies aus Kapazitätsgründen jedoch nicht möglich. Auch die Untergrenze von 20 Mitarbeitenden sowie die Anmeldefrist für eine Teilnahme an den Betriebstestungen stellen unnötige Hürden dar. Die IHK St.Gallen-Appenzell erhofft sich hier vom Kanton Nachbesserungen.

Diese Demotivationselemente und Hürden sind ein weiteres Argument, Selbstschnelltests möglichst rasch zu validieren und auch für Betriebstestungen zuzulassen. Nur so kann ein repetitives Testen in der Breite erreicht werden. Die IHK St.Gallen-Appenzell hat sich diesbezüglich im Verbund mit den weiteren Schweizer Handelskammern bereits an den Bundesrat gewandt und wird sich weiter aktiv einbringen.

 

 


III    Kanton Appenzell Ausserrhoden

Der Kanton Appenzell Ausserrhoden informierte am 24. März über die Betriebstestungen:

Industrie und Gewerbe sind an der Durchführung von seriellen Tests interessiert. Dabei wird insbesondere das Ziel verfolgt, die Produktionsketten und Arbeitsprozesse ohne längere Arbeitsunterbrüche aufrecht zu erhalten und die Produktivität hoch zu halten. Anfragen von Unternehmen bei der kantonalen Verwaltung unterstreichen das Interesse an der innerbetrieblichen seriellen Testung. Sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmende erkennen in den Tests eine verbesserte Sicherheit für das ganze Unternehmen. Industrie und Gewerbe sind bereit, sich aktiv am Testprozess zu beteiligen, um eine möglichst hohe Testrate zu erzielen. Ähnlich wie in den Schulen finden in verschiedenen Unternehmungen aus unterschiedlichen Branchen in den nächsten Tagen serielle Testungen im Rahmen eines Pilotprojektes statt. Anschliessend sollen die Erkenntnisse und Erfahrungen für eine breite serielle Testung in den nächsten Wochen in Industrie und Gewerbe im Kanton Appenzell Ausserrhoden einfliessen.

 


IV    Kanton Appenzell Innerrhoden

Der Kanton Appenzell Innerrhoden erarbeitet aktuell ein Konzept für die Betriebstestungen und wird zu gegebener Zeit informieren.

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