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Selbstschnelltests anerkennen, Anreize für Unternehmen schaffen

Gemeinsamer Appell der Schweizer Handelskammern an den Bundesrat Selbstschnelltests anerkennen, Anreize für Unternehmen schaffen

12. März 2021 | Die IHK St.Gallen-Appenzell hat sich gemeinsam mit den weiteren Schweizer Handelskammern an den Bundesrat gerichtet. In einem Schreiben unterstützt sie die unlängst angekündigte Testoffensive. Gleichzeitig appellieren die Verbände an den Bundesrat, Selbstschnelltests rasch zu validieren und für Betriebstestungen zu anerkennen sowie Testanreize für Unternehmen zu schaffen. Die Betriebe im Kanton St.Gallen werden derweil gebeten, ihr Testinteresse dem Kantonsarztamt mitzuteilen.

Die Schweizer Industrie- und Handelskammern unterstützen in einem gemeinsamen Schreiben an den Bundesrat die geplante Einbindung der repetitiven Betriebstestungen in die Teststrategie mit Nachdruck. Die Unternehmen müssen stärker als Teil der Lösung anerkannt werden. Sie können als Kernakteure einer ambitionierten Teststrategie massgeblich zur Bewältigung der Pandemie beitragen: Sie haben ein intrinsisches Interesse an der frühzeitigen Detektion von Infektionen, regelmässigen Zugang zu einem Grossteil der Bevölkerung und können so als «Frühwarnsystem» unterstützend agieren.

Selbstschnelltests rasch validieren und für Betriebstestungen anerkennen

Nun muss es gelingen, möglichst rasch und unbürokratisch diese erhöhten Testkapazitäten für die Betriebstestungen zur Verfügung zu stellen. Beim vorgesehenen einseitigen Einsatz von gepoolten PCR-Speicheltests verorten die Handelskammern aber erhebliche logistische und kapazitive Herausforderungen für die Kantone und die Unternehmen.

«Wir erachten es deshalb als unumgänglich, rasch Selbstschnelltests zu validieren und diese ebenfalls für den Einsatz im Rahmen der Betriebstestungen zu anerkennen», so IHK-Direktor Markus Bänziger. Diese Tests seien zuverlässig, einfach in der Beschaffung, niederschwellig in der Anwendung und lieferten sofort ein aussagekräftiges Resultat. Der im Vergleich zu PCR-Tests kürzeren Detektionszeitspanne könne mit einer höheren Testfrequenz begegnet werden.

Testanreize für Unternehmen schaffen

Eine Testoffensive ist nur dann erfolgreich, wenn eine hohe Testbereitschaft und -beteiligung erreicht wird. Hinsichtlich der repetitiven Betriebstestungen weisen die IHK St.Gallen-Appenzell und die weiteren Handelskammern auf die Notwendigkeit einer Incentivierung für Unternehmen und Mitarbeitende hin. Demnach gelte es, die folgenden Anreize zu setzen:

  • Die Quarantänepflicht soll für Betriebe, die repetitiv und umfangreich testen, aufgehoben werden. Die vom Bundesrat vorgeschlagene 80%-Schwelle soll grosszügig ausgelegt werden und dem Prinzip der Selbstdeklaration folgen.
  • Die Homeoffice-Pflicht soll für Betriebe, die repetitiv und umfangreich testen, aufgehoben werden.
  • Die Unternehmen müssen sich auf ein rasches und zuverlässiges Testresultat stützen können, damit Infektionsketten frühzeitig erkannt und unterbrochen werden können und so weniger Arbeitsausfälle anfallen.
  • Die logistischen Hürden müssen für die Betriebe möglichst tief gehalten werden.
  • Die Unternehmen sollen klar, frühzeitig und proaktiv informiert werden.

«Wir sind überzeugt: Die Bereitschaft bei den Unternehmen, sich aktiv zu engagieren und damit Verantwortung zu übernehmen, ist vorhanden», so Markus Bänziger. Nun gilt es, dieses Potenzial zu nutzen – und damit im Kampf gegen die Pandemie von einer Verbots- hin zu einer Ermöglichungsstrategie zu gelangen.

Betriebe sind gebeten, Testinteresse zu melden

Die IHK St.Gallen-Appenzell unterstützt das Kantonsarztamt des Kantons St.Gallen in der Umsetzung der Betriebstestungen mittels gepoolter PCR-Speicheltests. Die IHK-Mitglieder werden gebeten, ihr Interesse an wiederholten präventiven Testungen dem Kantonsarztamt über dieses Formular mitzuteilen. Die Angaben sind für die Planung und Bereitstellung der Logistik und der Laborkapazitäten notwendig.

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