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Zielgerichtete Alternative zur Unternehmens-Verantwortungs-Initiative

Nach jahrelangem Hin und Her Zielgerichtete Alternative zur Unternehmens-Verantwortungs-Initiative

Zielgerichtete Alternative zur Unternehmensverantwortungsinitiative
09. Juni 2020 – Die IHK St.Gallen-Appenzell stellt sich klar gegen die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative (Konzernverantwortungsinitiative) und unterstützt den indirekten Gegenvorschlag des Parlaments. Dieser ist ausgewogen, orientiert sich an der internationalen Rechtsentwicklung und verzichtet auf rechtsstaatsunwürdige Elemente wie die Beweislastumkehr.

Gestern der Nationalrat, heute der Ständerat: Das Parlament hat sich auf einen indirekten Gegenvorschlag zur Unternehmens-Verantwortungs-Initiative geeinigt. Die Initiative will mittels gesetzlicher Massnahmen Schweizer Unternehmen zur Einhaltung von international anerkannten Menschenrechten und Umweltstandards verpflichten. Die Massnahmen, welche die Initiative dazu vorschlägt, sind eine umfassende Berichterstattung über die Achtung der Menschenrechte und den Umweltschutz in allen Geschäftsbereichen; eine Sorgfaltsprüfungspflicht für die Einhaltung dieser Standards entlang der gesamten Wertschöpfungskette; sowie eine Haftung für rechtlich oder wirtschaftlich kontrollierte Unternehmen.

Problematische Haftungsnorm mit Beweislastumkehr

Die Kernanliegen der Unternehmens-Verantwortungs-Initiative sind berechtigt und unterstützenswert. Die von den Initianten vorgesehenen Massnahmen sind jedoch drastisch, bestrafen verantwortungsvoll handelnde KMU und stellen diese unter Generalverdacht. Erstens sieht die Haftungsnorm eine Haftung auch für Verfehlungen von Tochtergesellschaften im Ausland vor – nach Schweizer Recht und mit einer Umkehr der Beweislast. Unternehmen mit Sitz in der Schweiz müssten die erhobenen Vorwürfe in aufwendigen Rechtsverfahren widerlegen, ansonsten haften sie. Dies öffnet Tür und Tor für missbräuchliche Klagen aus aller Welt. Zweitens führt die Sorgfaltsprüfungspflicht entlang der gesamten Lieferkette zu einem unverhältnismässigen und kaum zu bewältigenden Mehraufwand. Schweizweit wären gemäss einer sotomo-Studie schätzungsweise rund 80'000 Unternehmen und über eine Million Vollzeitstellen davon betroffen . Drittens trifft die Initiative auch Ostschweizer KMU, die als Zulieferer in die globalen Lieferketten eingebunden sind, selbst wenn diese nicht direkt vom Anwendungsbereich der Initiative tangiert sind. Mittels «Back-to-Back»-Verträgen würden multinationale Unternehmen die neuen Pflichten mutmasslich an solche Unternehmen weitergeben. Alles in allem wäre die von der Initiative geforderte Regulierung weltweit beispiellos und führte zu weitreichenden rechtlichen und wirtschaftlichen Problemen. Aus diesen Gründen stellt sich die IHK St.Gallen-Appenzell klar gegen die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative.

Räte einigen sich auf zielgerichteten Gegenvorschlag

Auch National- und Ständerat erachten die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative als zu radikal. Nach jahrelangem Hin und Her haben sie sich nun auf einen indirekten Gegenvorschlag geeinigt. Dieser berücksichtigt die Anliegen der Initianten und schafft Verbindlichkeiten für die Unternehmen. Im Gegensatz zur Initiative sieht er jedoch keine gesetzliche Haftungsnorm vor, die Sorgfaltsprüfungspflicht beschränkt sich auf die Bereiche Kinderarbeit und Konfliktmineralien (allerdings mit den weltweit am weitestgehenden Instrumenten). Der Gegenvorschlag verzichtet damit auf eine Schweizer Sonderlösung, welche hiesige Unternehmen erpresserischen Klagen aussetzt. Stattdessen orientiert er sich an international erprobten Instrumenten und ermöglicht auch in Zukunft eine zielgerichtete Weiterentwicklung.

Zielgerichtete Alternative zur Unternehmensverantwortungsinitiative

Verantwortung ermöglichen statt verhindern

Der Gegenvorschlag ist ein Etappensieg für alle Schweizer Unternehmen, die ihre Verantwortung gegenüber Gesellschaft und Umwelt wahrnehmen. Internationale Standards wie die Prinzipien von UN Global Compact bieten dazu anerkannte Orientierungsrahmen, zu deren Einhaltung sich viele Schweizer Unternehmen freiwillig verpflichten. Die Initiative hingegen wäre mit einem derartigen Risiko und bürokratischen Mehraufwand verbunden, dass eine Tätigkeit in zahlreichen Ländern oder Branchen nicht mehr zu verantworten wäre. Rückzüge von verantwortungsvoll handelnden Schweizer Unternehmen aus diesen Märkten wären die Folge. An deren Stelle träten mitunter Unternehmen aus Staaten, in denen Umweltschutz und Menschenrechte mit Füssen getreten werden.

Wie geht es weiter?

Die Vorlage kommt frühestens im November zur Abstimmung. Wird die Initiative abgelehnt, tritt automatisch der indirekte Gegenvorschlag in Kraft. Die IHK St.Gallen-Appenzell wird sich auch in den kommenden Monaten gegen die Initiative und für den zukunftsgerichteten Gegenvorschlag einsetzen.

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