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Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EFTA-Indonesien tritt am 1. November 2021 in Kraft

Freihandelsabkommen EFTA-Indonesien Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EFTA-Indonesien tritt am 1. November 2021 in Kraft

Am 1. November 2021 tritt das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) mit Indonesien in Kraft. Damit fallen nach Ablauf der Zollabbaufristen die Zölle für 98% der heutigen Warenausfuhren der Schweiz nach Indonesien weg.

Im Hinblick auf diese Mitteilung hat der Bundesrat am 24. September 2021 die letzten notwendigen Verordnungsänderungen zur Umsetzung der im Abkommen vorgesehenen Zollkonzessionen beschlossen. Das Abkommen soll zur Dynamisierung der Handelsbeziehungen zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien beitragen.

Die vollständige Information finden Sie hier.

Die präferenziellen Ansätze im Rahmen des umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (CEPA) werden auf das Datum des Inkrafttretens im elektronischen Zolltarif Tares angepasst. Gleichzeitig werden Indonesien die Zollpräferenzen nach dem Allgemeinen Präferenzsystem APS für Entwicklungsländer nicht mehr gewährt.

Ab Inkrafttreten können die detaillierten Informationen zum Abkommen wie zum Beispiel die Ursprungs- und Listenregeln auch im Dokument „R-30 Freihandelsabkommen, Zollpräferenzen und Warenursprung abgerufen werden.
(Quelle: EZV)

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