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Wichtige Mitteilung im Zusammenhang mit Carnet ATA für Brasilien

Carnet ATA für Brasilien Wichtige Mitteilung im Zusammenhang mit Carnet ATA für Brasilien

Wie das Sekretariat der International Chamber of Commerce (ICC) in Paris jüngst mitteilte, wird der bürgende Verband Brasiliens (CNI) sein bis am 30. Juni 2021 befristetes Mandat als bürgender Verband nicht verlängern. Auch wenn eine offizielle Bestätigung seitens der brasilianischen Behörden noch ausstehend ist, ist die IHK St.Gallen-Appenzell dazu angehalten, die Herausgabe von Carnet ATA für Brasilien spätestens per 01. Juli 2021 einzustellen.

Nachfolgend finden Sie einige Hinweise zur Handhabung von Carnet ATA nach Brasilien, welche vor dem 30. Juni 2021 ausgestellt wurden:
 

Für Waren, die bereits vor dem 30. Juni 2021 mit Carnet ATA nach Brasilien in die vorübergehende Verwendung überführt wurden, sieht das Sekretariat der ICC keine Probleme bei der Wiederausfuhr. Bei Streitfällen bleiben die Haftung und Verantwortung von CNI und Carnet ATA-Bürgschaftskette unverändert, bis diese Carnet durch Beendigung der vorübergehenden Verwendung amtlich und vorschriftsmässig bereinigt werden. Das gleiche gilt für Carnet ATA, die bereits in anderen Destinationen im Umlauf sind.

Ebenfalls dürfen für Waren, die bereits vor dem 30. Juni 2021 mit Carnet ATA nach Brasilien in die vorübergehende Verwendung überführt wurden, keine Anschluss-Carnet ATA ausgestellt werden. Carnet-Inhabern wird empfohlen, sich für weitere Anweisungen direkt an die Zollbehörden zu wenden und das ursprüngliche Carnet ATA rechtzeitig zu erledigen.

Wir empfehlen Ihnen, noch gültige Carnet ATA für neue Einfuhren nach oder Transitverfahren durch Brasilien nach dem 30. Juni 2021 nicht mehr zu verwenden.

Selbstverständlich werden wir Sie über die weitere Entwicklung zu gegebener Zeit wieder informieren. Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abteilung Exportdienste jederzeit gerne zur Verfügung.

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