IHK-Anträge Vorerst keine Corona-Rückstellungen
Gemeinsam mit weiteren Verbänden fordert die IHK St.Gallen-Appenzell, dass Rückstellungen von Unternehmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie im Rechnungsabschluss des Jahres 2019 steuerlich anerkannt werden. Damit sollen die Unternehmen eine weitere Möglichkeit erhalten, mit selbst erwirtschafteten Mitteln Arbeitsplätze zu sichern. Ein entsprechender Antrag wurde den Regierungen der Kantone St.Gallen, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden überreicht.
St.Gallen
Die IHK hat den Antrag gemeinsam mit dem kantonalen Gewerbeverband, dem Tourismusrat und dem kantonalen Gewerkschaftsbund überreicht.
Die St.Galler Regierung hat sich gegen die Rückstellungen im Rechnungsabschluss 2019 ausgesprochen. Die Hauptbegründung ist, dass die Bundesgesetzgebung solche Rückstellungen ausschliesst. Zudem hat der Schweizerische Gewerbeverband SGV über Bundesparlamentarier mit einem dringlichen Vorstoss in den eidgenössischen Räten verlangt, dass solche Rückstellungen für die Bundessteuer ermöglicht werden sollen.
An der kantonsrätlichen Kommissionssitzung vom 28. April 2020 wurde ein Antrag gutgeheissen, der die Ermöglichung von Rückstellungen im Kanton SG nach dem Thurgauer Modell vorsieht. Die Regierung wird gemäss dem Antrag auf die nächste Kommissionssitzung vom 7. Mai 2020 einen entsprechenden Vorschlag präsentieren. Die abschliessende Entscheidung wir das Parlament zwischen dem 18. und 20. Mai fällen.
Appenzell Ausserrhoden
Die IHK hat den Antrag gemeinsam mit Industrie AR der Regierung des Kantons Appenzell Ausserrhoden überreicht. Die Kantonsregierung wird das Gesuch im Rahmen ihrer Sitzung von kommender Woche beraten.
Appenzell Innerrhoden
Die IHK hat den Antrag gemeinsam mit der Handels- und Industriekammer Appenzell Innerrhoden (HIKA) der Regierung des Kantons Appenzell Innerrhodens überreicht. Die Kantonsregierung hat den Antrag noch nicht beantwortet, Corona-Rückstellungen aber bereits zu einem früheren Zeitpunkt diskutiert und davon abgesehen.