Sie sind hier

Anpassungsbedarf bei Verordnungen für den Fall einer Strommangellage

Dringliche Vernehmlassungsantwort Bewirtschaftungsmassnahmen Strom Anpassungsbedarf bei Verordnungen für den Fall einer Strommangellage

13. Dezember 2022 | Der Bundesrat hat am 23. November 2022 die Bewirtschaftungsmassnahmen für den Fall einer schweren Strommangellage in die verkürzte Vernehmlassung geschickt. Die IHK hat daran teilgenommen, mit fünf Hauptforderungen der Ostschweizer Wirtschaft: Schweizweite Kontingentierung ermöglichen; Referenzmenge auf einem Mehrjahresdurchschnitt basieren; Weitergabe von Kontingenten bis spätestens 2023/24 einrichten; Ausnahmen von der Kontingentierung ermöglichen; Einsatz von Stromaggregaten ermöglichen.

Die IHK St.Gallen-Appenzell verfolgt das Energiedossier aktiv und bringt regionale Aspekte auf kantonaler und nationaler Ebene ein. Die Grundlage der Positionierungsarbeit bildet das EcoOst Vademecum «Versorgungssicherheit in Zeiten der Energiewende». In diesem werden übergeordnete Aspekte der Schweizer Energieversorgung aufgearbeitet und die Position der IHK St.Gallen-Appenzell detailliert dargestellt (vgl. auch Massnahmentabelle auf S. 42–43).

Die sichere Verfügbarkeit von Strom ist zentral für die Schweizer Wirtschaft und den Wirtschaftsstandort Schweiz. Die IHK St.Gallen-Appenzell begrüsst daher die von Bund und Kantonen getroffenen Massnahmen, um eine Mangellage möglichst zu vermeiden, denn die beste Bewirtschaftungsmassnahme ist deren Vermeidung. Die vorliegenden Verordnungen gehen in die richtige Richtung, bedürfen jedoch einiger wichtigen Anpassungen, um die grössten Schäden von Wirtschaft und Gesellschaft abzuwenden. Dabei gilt in Anbetracht der immensen volkswirtschaftlichen Schäden im dreistelligen Milliardenbereich, dass stets nicht die administrativ einfachste, sondern die wirtschaftlich und gesellschaftlich sinnvollste Bewirtschaftung anzuwenden ist. Der Wirtschaft ist jedoch bewusst, dass Notverordnungen stets ein Kompromiss sind und naturgemäss nie alle Anspruchsgruppen zufrieden stellen können. Sie fokussiert sich im Folgenden daher nur auf die allerwichtigsten Punkte. Die Ostschweizer Wirtschaft hat fünf Hauptforderungen:

  1. Schweizweite Kontingentierung ermöglichen
  2. Referenzmenge basierend auf dem Mehrjahresdurchschnitt der drei höchsten Verbrauchsmonate der entsprechenden Kalendermonate der letzten fünf Jahre berechnen und Flexibilität stärken
  3. Weitergabe von Kontingenten muss bis 2023/2024 zwingend möglich sein
  4. Ausnahmen bei einer Kontingentierung ermöglichen (insb. solange die Punkte 1 bis 3 nicht gewährleistet sind)
  5. Einsatz von Stromaggregaten ermöglichen

Ausführungen zu diesen fünf Forderungen sowie weitere Bemerkungen finden Sie in der PDF icon Vernehmlassungsantwort.

Dank unserem Energiedossier bleiben Sie weiterhin über aktuelle Entwicklungen zur Energieversorgung in der Schweiz informiert. Weitere Anlauf- und Informationsstellen zu Energiefragen und -angelegenheiten auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene sind hier verfügbar. Ein ausführliches Vademecum zur Energieversorgung in der Schweiz vom August 2022 von den IHK St.Gallen-Appenzell und Thurgau finden Sie hier.

Diese Beiträge könnten
Sie ebenfalls interessieren: