Sie sind hier

Ursprungsbezeichnung bei Waren aus Taiwan für China

China Ursprungsbezeichnung bei Waren aus Taiwan für China

Aktuelle Hinweise verschiedener Schweizer Industrie- und Handelskammern sowie der Ausslandshandelskammern in China und in Taiwan bestätigen, dass derzeit Sendungen mit der Ursprungsangabe „Taiwan“ bei der Zollabfertigung in China blockiert werden.

Seit dem Jahr 2005 sind bei der Einfuhr von Produkten in die Volksrepublik China aus Taiwan nur die vom China Council for the Promotion of International Trade (CCPIT) vorgegebenen Ursprungsbezeichnungen zulässig. Wie die DIHK berichtet, sind Fälle von blockierten Sendungen aus der EU erstmals im Jahr 2019 bekannt geworden, durch die zunehmenden Spannungen mit dem Westen dürfte sich die Durchsetzung dieser Vorgaben nun verschärft und ausgeweitet haben.

Die chinesischen Behörden schreiben folgende Ursprungsangaben beim Import in China für Waren mit Ursprung Taiwan vor:

  • TAIWAN PROVINCE OF CHINA
  • TAIWAN, CHINA
  • CHINESE TAIWAN
  • TAIPEI, CHINA
  • CHINESE TAIPEI

Erlaubte Abkürzungen sind TW, CN oder CN, TW.

Die Formulierungsvorgaben betreffen sowohl Bezeichnungen in Ursprungszeugnissen, als auch Warenmarkierungen sowie Verpackungsvorschriften.

Grundsätzlich können alle der vom CCPIT als zulässig vorgegebenen Bezeichnungen genutzt werden. Zwecks einheitlicher Ursprungsbezeichnung empfiehlt es sich jedoch bei der Ursprungsbezeichnung auf TAIWAN, CHINA oder CHINESE TAIWAN zu beschränken.

Diese Beiträge könnten
Sie ebenfalls interessieren: