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Umgang mit einer neuen Normalität

KAE bis Ende 2021 ausgeweitet Umgang mit einer neuen Normalität

Umgang mit einer neuen Normalität
1. Juli 2020 | Die Corona-Pandemie wird den Ostschweizer Unternehmen auch im zweiten Halbjahr 2020 alles abverlangen. Dauerkrisenmodus ist keine Option. Es gilt, einen Umgang mit dieser neuen Normalität zu finden. Die heute vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zur Kurzarbeitsentschädigung bilden hierzu einen Grundpfeiler, sind aber kein Allheilmittel. Umso entscheidender ist es, dass jede und jeder Einzelne die Situation eigenverantwortlich weiterhin ernst nimmt – in der Freizeit genauso wie am Arbeitsplatz.

Finanzkrise, Frankenschock, Masseneinwanderungsinitiative: Die Ostschweizer Unternehmen blicken auf turbulente Jahre zurück. Gleichwohl war die Wucht, mit der das Coronavirus über uns hereinbrach, beispiellos. Dank eines konsequenten und raschen Handelns von Bund, Unternehmen und jeder einzelnen Person hat die Schweizer Wirtschaft die erste Welle verhältnismässig gut überstanden. Doch für einen Grossteil der Industrieunternehmen stehen die grossen Herausforderungen erst bevor: Die Auftragsbeschaffung gestaltet sich schwierig, die Unterstützungsmassnahmen des Bundes laufen aus und über all dem hängt das Damoklesschwert einer zweiten Pandemiewelle.

Tage der Wahrheit für Kurzarbeitsentschädigung

Entsprechend gespannt schauten die Unternehmen heute nach Bern. Dort beriet der Bundesrat, welche Vereinfachungen bei der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) über den 31. August Bestand haben sollen. Zur Debatte standen insbesondere zwei Forderungen der Wirtschaftsverbände. Erstens soll die maximale Bezugsdauer für KAE von 12 auf 18 Monate ausgeweitet werden. Und zweitens soll die Karenzfrist – also die Wartefrist, während derer die Unternehmen den Arbeitsausfall selbst tragen müssen – weiterhin reduziert bleiben. Die IHK begrüsst, dass der Bundesrat diesen beiden Anliegen nachgekommen ist. Die Kurzarbeit hat sich als äusserst effektives Instrument bewährt. Sie kann zwar nicht langfristig als Allheilmittel eingesetzt werden. Zur Sicherung von Arbeitsplätzen in eigentlich gesunden Unternehmen wird sie aber insbesondere in den Exportbranchen relevant bleiben.

Eigenverantwortung weiterhin wahrnehmen

Klar ist aber auch: Ein vereinfachtes Kurzarbeitsregime zaubert kein Virus weg. Impfungen hätten zwar das Potenzial dazu, sind in absehbarer Frist aber nicht flächendeckend verfügbar. Unternehmen, Gesellschaft, ja wir alle müssen lernen, mit der neuen Normalität umzugehen. Zu dieser Normalität gehört auch die Unsicherheit über die weitere epidemiologische Entwicklung und die damit verbundenen Massnahmen. Die Verantwortung kann dabei nicht unreflektiert auf die Behörden abgeschoben werden. Nach wie vor ist jede und jeder Einzelne gefordert, in der Freizeit gleichermassen wie am Arbeitsplatz. IHK-Direktor Markus Bänziger empfiehlt den IHK-Mitgliedern in diesem Zuge auch die SwissCovid App zur Installation. Die konsequente Rückverfolgung der Infektionsketten sei aktuell möglich und notwendig. Misslingt diese grossflächig, sei wieder mit einschneidenden Einschränkungen zu rechnen. «Im Lichte wieder steigender Fallzahlen gilt es, einen erneuten (regionalen) Lockdown mit allen Mitteln zu verhindern», so Bänziger. Ein solcher hätte eine enorme Unsicherheit zur Folge und würde die wirtschaftliche Erholung nachhaltig ausbremsen.

 

IHK-Sonderpublikation «Raus aus der Krise!»

Die Industrie- und Handelskammern St.Gallen-Appenzell und Thurgau widmen sich mit einer gemeinsamen Sonderpublikation dem Umgang von Ostschweizer Unternehmen mit der Corona-Pandemie. Die Publikation kann hier abgerufen werden, physische Exemplare können kostenlos über das IHK-Sekretariat bezogen werden (071 224 10 10, sekretariatatihk.ch).

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