Weichen für die HSG der Zukunft gestellt Revidiertes Universitätsgesetz: ausgewogen und zukunftsgerichtet
1898 wurde die heutige Universität St.Gallen als Handelsakademie gegründet. Die IHK St.Gallen-Appenzell respektive deren Vorgängerorganisation «Kaufmännisches Directorium» war massgeblich an der Gründung und am nachfolgenden Betrieb beteiligt.
Die HSG: Leuchtturm einer ganzen Region
Heute, 125 Jahre später, ist die Universität St.Gallen (HSG) für die Kernregion Ostschweiz von herausragender Bedeutung. Diese wird in der Bevölkerung und Politik gemeinhin unterschätzt: Fach- und Führungskräfte von heute und morgen profitieren von Forschungs- und Lehrexzellenz. Unternehmen erhalten Zugang zu Know-how und interagieren mit der Wissenschaft. Die Wertschöpfung für die Region übersteigt die öffentlichen Investitionen um ein Mehrfaches. St.Gallen und die gesamte Ostschweiz sind international ein Begriff. Kurzum: Die Universität ist ein Leuchtturm. Und das soll sie bleiben.
Kantonsrat beweist Weitsicht
Mit der Revision des Universitätsgesetzes wurden nun die Rahmenbedingungen für die mittel- bis langfristige Entwicklung der Universität gesetzt. Zentrale Forderungen der IHK – darunter die politische Entflechtung von Universitätsrat und Präsidium sowie ein grundsätzliches Bekenntnis zur Teilautonomie der Institute – sind im neuen Gesetz verankert (vgl. hierzu den IHK-Standpunkt «Revision Universitätsgesetz: Weichen für die HSG der Zukunft stellen» vom Oktober 2022).
Position als führende Bildungs- und Forschungsstätte festigen
Mit dem revidierten Universitätsgesetz sind die Rahmenbedingungen gegeben, dass die Universität St.Gallen ihre Position als führende Bildungs- und Forschungsstätte langfristig festigen kann: dank Eigenständigkeit, Vernetztheit und Freiheit in Forschung und Lehre. Nun ist es an den Verantwortlichen der Universitäts selbst, die Erfolgsgeschichte HSG fortzuschreiben.
Dieser Artikel wurde in einer ersten Fassung am 15. Juni nach der ersten Lesung der Vorlage im St.Galler Kantonsrat publiziert. Am 20. September verabschiedete der Kantonsrat das revidierte Universitätsgesetz in zweiter Lesung nun ohne weitere Anpassungen.