Volksabstimmung Wirkungsvoller Jugendschutz – ohne generelle Werbeverbote
Überall, wo Minderjährige potenziell Werbung für Tabakprodukte sehen könnten, soll Werbung künftig verboten werden. So fordert es die Tabakverbotsinitiative. Jugendschutz ist ein wichtiges Anliegen, aber die Volksinitiative ist unverhältnismässig. Auch Parlament und Bundesrat lehnen sie daher ab und haben einen griffigen Gegenvorschlag verabschiedet: Bei einem Nein tritt automatisch das neue Tabakproduktegesetz in Kraft. Neben einem Verkaufsverbot für unter 18-jährige sind sinnvolle Werbe- und Sponsoringvorschriften vorgesehen. Der Jugendschutz wird gestärkt, ohne dabei ein totales Werbeverbot in die Verfassung zu schreiben.
Präzedenzfall verhindern
Eine wettbewerbsfähige, umweltverträgliche Marktwirtschaft ist auf Werbung angewiesen. Es gehört zur grundlegenden Wirtschafts- und Gewerbefreiheit, dass legale Produkte beworben werden dürfen. Die Initiative öffnet jedoch Tür und Tor für weitere Werbeverbote: Ist es heute Tabak, geraten morgen plötzlich Fleischwaren, Alkohol oder Flugreisen ins Visier. Werbung für legale Produkte soll aber auch in Zukunft erlaubt bleiben. Alle mündigen Bürgerinnen und Bürger sollen eigenverantwortlich entscheiden können, was sie konsumieren wollen und was nicht.
Gewerbe, Medien und Kulturbranche schützen
Vom Kiosk, über Tankstellenshops bis zum Gastrobetrieb – bei einem Ja zur Initiative würden zahlreiche Betriebe und Kleingewerbler leiden. Doch auch für den Kulturbereich und Medien geht es um viel: Sie sind auf den Verkauf von Werbefläche angewiesen. Ohne Werbung und Verkauf wird es für viele KMU, Kulturveranstaltungen wie Open Airs und die Schweizer Medien eng. Die IHK St.Gallen-Appenzell lehnt die Werbe-Verbotsinitiative daher klar ab. Mit einem Nein am 13. Februar befürwortet sie gleichzeitig den indirekten Gegenvorschlag und damit einen wirtschaftsverträglichen Kompromiss mit einem starken Jugendschutz.