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Nein zu Tierversuchsverbot, Tabakwerbeverbot und Mediengesetz

IHK-Parolen eidg. Volksabstimmung 13. Februar 2021 Nein zu Tierversuchsverbot, Tabakwerbeverbot und Mediengesetz

19. Januar 2022 | Die IHK St.Gallen-Appenzell empfiehlt die Tierversuchsverbots- und die Tabakwerbeverbots-Initiativen klar zur Ablehnung. In der Medienförderung verortet die IHK Handlungsbedarf, das revidierte Mediengesetz erachtet sie aber als zu wenig zukunftsgerichtet.

Innovationen ermöglichen, unternehmerische Eigenverantwortung fördern, Krisenfestigkeit stärken und Start-ups entlasten: Mit diesen Argumenten lancierte die Industrie- und Handelskammer (IHK) St.Gallen-Appenzell gemeinsam mit dem Kantonalen Gewerbeverband (KGV) St.Gallen vergangene Woche eine gemeinsame Kampagne zur Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital. Alle drei weiteren Vorlagen, die am 13. Februar 2022 zur Abstimmung gelangen, empfiehlt die IHK zur Ablehnung.

Tierversuchsverbot: Gesundheitsversorgung nicht gefährden

Die Tierversuchsverbots-Initiative fordert ein bedingungsloses Verbot von Tierversuchen und Forschung am Menschen in der Schweiz. Zudem sollen keine Produkte mehr importiert werden dürfen, für die im Ausland solche Versuche durchgeführt werden. Die IHK St.Gallen-Appenzell spricht sich klar gegen diese Forderungen aus. Eine Annahme der Initiative hätte vorab weitreichende negative Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung der Schweiz, aber auch für ihre forschende Industrie und ihre Hochschulen.

Tabakwerbeverbot: Präzedenzfall verhindern

Die IHK empfiehlt die Tabakwerbeverbots-Initiative zur Ablehnung. Sie misst dem Kinder- und Jugendschutz im Bereich der Tabakprodukte Bedeutung zu und unterstützt gewisse Werbe-Einschränkungen. IHK-Direktor Markus Bänziger betont aber: «Ein allgemeines Werbeverbot wäre ein unverhältnismässiger Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit.». Werbung dürfe in einer funktionierenden Marktwirtschaft nicht grundsätzlich verboten werden. Sie sei vielmehr Voraussetzung für ein effizientes Zusammenfinden von Anbietern und Konsumenten, Wettbewerb und Innovation. Mit einem Nein am 13. Februar befürwortet die IHK gleichzeitig den indirekten Gegenvorschlag und damit einen wirtschaftsverträglichen Kompromiss mit einem starken Jugendschutz.

Mediengesetz: Herausforderungen nicht mit rückwärtsgerichteten Massnahmen begegnen

Die IHK anerkennt die Medienvielfalt und -unabhängigkeit als wichtige Pfeiler des direktdemokratischen Systems der Schweiz. «Medien informieren, investigieren und interpretieren. Sie tragen damit wesentlich zur öffentlichen Debatte und Meinungsbildung bei», so IHK-Direktor Markus Bänziger. Diese positiven Externalitäten würden eine staatliche Medienförderung zugunsten des Qualitätsjournalismus aus ökonomischer und gesellschaftlicher Sicht rechtfertigen. Die IHK St.Gallen-Appenzell erachtet das Mediengesetz aber als wenig zukunftsgerichtet. Markus Bänziger: «Das Mediengesetz zementiert bestehende Marktstrukturen und schafft neue Abhängigkeiten.» Insbesondere in den direkten Medienfördermassnahmen verortet die IHK erhebliche ordnungspolitische Schwachstellen.

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