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Mitgliederinformation zu Homeoffice von Grenzgängern

Sozialversicherungen und steuerliche Aspekte Mitgliederinformation zu Homeoffice von Grenzgängern

Mitgliederinformation zu Homeoffice von Grenzgängern
05. Juli 2022 | Die Bundesverwaltung hat kürzlich Entscheide zur pandemiebedingten Homeoffice-Regelung für Grenzgängerinnen und Grenzgänger kommuniziert. Die flexible Anwendung im Bereich der sozialen Sicherheit wird bis Ende 2022 verlängert. Bei den steuerlichen Aspekten gilt es weiterhin die Verständigungsvereinbarungen mit den jeweiligen Ländern zu prüfen, mit Deutschland gelten seit dem 1. Juli 2022 wieder die «normalen» Bedingungen.

Sonderregeln bei den Sozialversicherungen bis Ende 2022 verlängert

Die zuständige EU-Verwaltungskommission hat entschieden, die flexible Anwendung der Unterstellungsregeln im Bereich der Sozialversicherungen bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern. Mitarbeitende von Schweizer Unternehmen mit Arbeitsort Schweiz, die an ihrem ausländischen Wohnsitz im Homeoffice arbeiten, unterstehen weiterhin dem Sozialversicherungs-Regime der Schweiz. Dies gilt nicht nur für Grenzgänger, sondern für alle Personen, die innerhalb Europas Telearbeit verrichten.

Ab 2023 sollen neue Regeln die Telearbeit besser berücksichtigen, ohne dass die Zuständigkeit im Bereich der sozialen Sicherheit ändert.

Weitere Informationen BSV

 

Steuerliche Aspekte

Deutschland

Die Sonderregeln mit Deutschland wurden nicht verlängert, weshalb ab 1.7.2022 wieder die «normalen» Bedingungen gelten.

Liechtenstein

Die Verständigungsvereinbarung mit Liechtenstein ist am 31.3.2022 ausser Kraft getreten. Für 2022 gilt es ebenfalls, bei den beruflich bedingten Nichtrückkehrtagen zu klären, inwieweit diese aufgrund von Pandemiemassnahmen gekürzt werden müssen.

Österreich

Die Schweiz und Österreich haben keine Verständigungsvereinbarung.

Frankreich

In Bezug auf die steuerliche Situation haben die zuständigen Behörden der Schweiz und Frankreichs vereinbart, die Verständigungsvereinbarung vom 13. Mai 2020 bis zum 31. Oktober 2022 (Link SIF) zu verlängern. Deutschland Die Sonderregeln mit Deutschland wurden nicht verlängert, weshalb ab 1.7.2022 wieder die «normalen» Bedingungen gelten.

Italien

Die Verständigungsvereinbarung mit Italien ist aktuell nicht gekündigt worden. Deshalb ist das Ende nicht bekannt.

 


Diese Mitgliederinformation entstand in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Arbeitgeberverband.

 

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