Sozialversicherungen und steuerliche Aspekte Mitgliederinformation zu Homeoffice von Grenzgängern
Sonderregeln bei den Sozialversicherungen bis Ende 2022 verlängert
Die zuständige EU-Verwaltungskommission hat entschieden, die flexible Anwendung der Unterstellungsregeln im Bereich der Sozialversicherungen bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern. Mitarbeitende von Schweizer Unternehmen mit Arbeitsort Schweiz, die an ihrem ausländischen Wohnsitz im Homeoffice arbeiten, unterstehen weiterhin dem Sozialversicherungs-Regime der Schweiz. Dies gilt nicht nur für Grenzgänger, sondern für alle Personen, die innerhalb Europas Telearbeit verrichten.
Ab 2023 sollen neue Regeln die Telearbeit besser berücksichtigen, ohne dass die Zuständigkeit im Bereich der sozialen Sicherheit ändert.
Steuerliche Aspekte
Deutschland
Die Sonderregeln mit Deutschland wurden nicht verlängert, weshalb ab 1.7.2022 wieder die «normalen» Bedingungen gelten.
Liechtenstein
Die Verständigungsvereinbarung mit Liechtenstein ist am 31.3.2022 ausser Kraft getreten. Für 2022 gilt es ebenfalls, bei den beruflich bedingten Nichtrückkehrtagen zu klären, inwieweit diese aufgrund von Pandemiemassnahmen gekürzt werden müssen.
Österreich
Die Schweiz und Österreich haben keine Verständigungsvereinbarung.
Frankreich
In Bezug auf die steuerliche Situation haben die zuständigen Behörden der Schweiz und Frankreichs vereinbart, die Verständigungsvereinbarung vom 13. Mai 2020 bis zum 31. Oktober 2022 (Link SIF) zu verlängern. Deutschland Die Sonderregeln mit Deutschland wurden nicht verlängert, weshalb ab 1.7.2022 wieder die «normalen» Bedingungen gelten.
Italien
Die Verständigungsvereinbarung mit Italien ist aktuell nicht gekündigt worden. Deshalb ist das Ende nicht bekannt.
Diese Mitgliederinformation entstand in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Arbeitgeberverband.