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Massnahmen zur Abfederung wirtschaftlicher Folgen

Effiziente Umsetzung gefordert Massnahmen zur Abfederung wirtschaftlicher Folgen

22. März 2020 - Das neue Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen erfüllt die dringendsten Forderungen der St.Galler Wirtschaftsverbände – der IHK St.Gallen-Appenzell, des Kantonalen Gewerbeverbands und des St.Galler Tourismusrats.  Gefragt ist nun der Kanton bei der Umsetzung. Mit Verantwortungsbewusstsein und Solidarität von Unternehmen und Mitarbeitenden können die Wirtschaftssubstanz, Arbeitsplätze und Einkommen geschützt werden.

Die Industrie- und Handelskammer St.Gallen-Appenzell, der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen und der St.Galler Tourismusrat begrüssen das Massnahmenpaket des Bundesrats vom Freitag, 20. März. Es entschärft die drängendsten wirtschaftlichen Herausforderungen. Die Spitzen der drei Wirtschaftsverbände hatten bereits letzten Mittwoch mit dem Volkswirtschaftsdepartement des Kantons St.Gallen den sofortigen Handlungsbedarf beraten, um die Wirtschaftskreisläufe der Ostschweiz aufrechtzuerhalten. Die Verbandsspitzen einigten sich dabei auf zwei zentrale Forderungen:

  • Das etablierte Instrument der Kurzarbeit muss rasch, unkompliziert und niederschwellig eingesetzt werden, um Einkommen und Arbeitsplätze zu sichern. Zudem soll es auf weitere Personengruppen ausgeweitet und sollen Lösungen für Selbständige geschaffen werden.  
  • Staatlich verbürgte Darlehen müssen umgehend und unbürokratisch Liquiditätsengpässe überbrücken.

Rasch, entschlossen, zielgerichtet

Die Massnahmen, die der Bundesrat am Freitag präsentierte, erfüllen die aktuellen Forderungen der St.Galler Wirtschaftsverbände. Doch die Zeit drängt, die Dauer ist ungewiss. Mit den Hauptmassnahmen Kurzarbeit, Entschädigungen für Selbständige und verbürgte Darlehen setzt der Bundesrat auf erprobte und bekannte Instrumente. Sie unterstützen geordnet und unverzüglich stark betroffene Unternehmen und Mitarbeitende in der Breite. Die in Aussicht gestellten, ungewöhnlich hohen finanziellen Mittel von derzeit rund vierzig Milliarden Franken sind die richtige Antwort auf die massiven Einschränkungen der Wirtschaftstätigkeit: Ungewöhnliche Zeiten erfordern ungewöhnliche Massnahmen. Die weiteren Massnahmen ­– wie erstreckte Zahlungsfristen, ausgesetzte Verzugszinsen oder Rechtsstillstand bei Schuldbetreibung und Konkursgesetz – verschaffen besonders stark betroffenen Unternehmen Luft.

Kanton soll subsidiär unterstützen

Die Kantone müssen nun die neue Verordnung für alle Unternehmen und Mitarbeitenden umsetzen. Die drei St.Galler Wirtschaftsverbände erwarten vom kantonalen Volkswirtschaftsdepartement, dass dies effizient und konziliant geschieht. Wenn nun die kantonalen Mitarbeitenden aller Stufen engagiert handeln, werden die Massnahmen wirken. Die drei Verbände appellieren gleichzeitig an den Kanton St.Gallen, wirtschaftliche Akteure, die die Massnahmen des Bundes noch nicht erreichen, subsidiär, pragmatisch und vergleichbar zu unterstützen.

Eigenverantwortung wahrnehmen

Die Eigenverantwortung von Unternehmen und ihren Mitarbeitenden ist trotz der vielversprechenden Massnahmen des Bundesrats noch stärker gefordert als je zuvor: Die gesundheitlichen Massnahmen wie konsequentes Abstandhalten, disziplinierte Hygiene und die Vermeidung von Personenansammlungen sind zentral, um das Gesundheitswesen zu entlasten, die individuelle Gesundheit zu schützen und Personalausfälle zu verhindern. Die geschlossenen Unternehmen sind extrem gefordert, kreative Lösungen auszuloten, ihren Betrieb aufrechtzuerhalten und die Zahlungsfähigkeit sicherzustellen.

Solidarität innerhalb der Wirtschaft

Wie die Gesellschaft ist die Wirtschaft ein weitverzweigtes und eng verbundenes Netzwerk. Die ungewöhnlichen, aber notwendigen Massnahmen erfordern eine hohe Solidarität unter den Menschen und innerhalb der Wirtschaftskreisläufe: Lieferanten, Gläubiger, Banken, Vermieter, Arbeitnehmende, Arbeitgebende und Verwaltung müssen nun konziliant, flexibel und solidarisch agieren.

20200322 MM Wi-Verbaende zu Massnahmen BR