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Kurzarbeit: Die wichtigsten Änderungen in Kürze

Aktuelle Information für Betriebe Kurzarbeit: Die wichtigsten Änderungen in Kürze

Kurzarbeitsentschädigung – so erneuern Sie Ihren Anspruch
29. März 2021 | In der Frühjahrssession 2021 hat das Parlament eine Reihe von Änderungen des Covid-19-Gesetzes in Sachen Kurzarbeit beschlossen. Zudem hat der Bundesrat die summarischen und vereinfachten Verfahren für Kurzarbeitsentschädigung sowie die Aufhebung der Karenzfrist bis am 30. Juni 2021 verlängert. Die wichtigsten Änderungen, Anlaufstellen und Fristen im Überblick.

Am 19. März 2021 hat der Bundesrat das vereinfachte (summarische) Verfahren für Kurzarbeitsentschädigung (KAE) per 1. April 2021 um drei Monate verlängert. Damit können die Unternehmen und die Durchführungsstellen weiterhin entlastet werden.

Die Verlängerung des vereinfachten Verfahrens bedingt, dass die Mehrstunden, die sich ausserhalb der Kurzarbeitsphase angesammelt haben, weiterhin nicht abgezogen werden, und das Einkommen aus Zwischenbeschäftigungen weiterhin nicht an die KAE angerechnet wird. Ebenfalls wird die Aufhebung der Karenzzeit per 1. April 2021 bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Gesetzliche Grundlage bildet die «Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung».

Weiter hat das Parlament am 19. März 2021 Änderungen des «Covid-19-Gesetzes» beschlossen, die am 20. März 2021 in Kraft traten.

Vorübergehend wurde die Voranmeldefrist für Kurzarbeit rückwirkend ab dem 1. September 2020 aufgehoben. Eine Online-Voranmeldung von Kurzarbeit muss dennoch eingereicht werden. Neue Bewilligungen haben ausserdem eine Dauer von bis zu sechs Monaten.

Betriebe können bei der jeweiligen Kantonalen Amtsstelle (KAST) (vgl. Übersicht und Vorgaben unten)  aus folgenden drei Gründen ein Gesuch um rückwirkende Anpassung einer bestehenden Bewilligung für Kurzarbeit einreichen:

  1. Rückwirkende Aufhebung der Voranmeldefrist
    Das entsprechende Gesuch um rückwirkende Aufhebung der Voranmeldefrist mit Beginn seit 1. September 2020 muss bis am 30. April 2021 per Post bei der jeweiligen Kantonalen Amtsstelle (KAST) eingereicht werden.
  2. Rückwirkende Verlängerung der Bewilligungsdauer
    Zudem können Betriebe die rückwirkende Verlängerung der Bewilligungsdauer für Bewilligungen beantragen. Das Gesuch muss bis am 30. April 2021 per Post bei der jeweiligen Kantonalen Amtsstelle (KAST) und die entsprechenden neuen Abrechnungen mittels üblichem Formular «Antrag und Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigung» mit den gesamten, nochmals vollumfänglich aufgeführten Ausfallstunden bis am 30. April 2021 bei der Arbeitslosenkasse eingereicht werden.
  3. Rückwirkende Bewilligung für KAE aufgrund behördlicher Massnahmen
    Weiter können Betriebe, die seit ab dem 22. Dezember 2020 oder dem 18. Januar 2021 auf behördliche Anordnung schliessen mussten und bisher noch keine Kurzarbeit beantragt haben, rückwirkend ab dem Inkrafttreten der entsprechenden Massnahme eine Bewilligung für Kurzarbeit beantragen – unabhängig vom Einreichedatum der Voranmeldung. Das entsprechende Gesuch um rückwirkende Bewilligung muss ebenfalls bis am 30. April 2021 per Post bei der KAST und die entsprechenden neuen Abrechnungen mittels üblichem Formular «Antrag und Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigung» mit den gesamten, nochmals vollumfänglich aufgeführten Ausfallstunden bis am 30. April 2021 bei der Arbeitslosenkasse online eingereicht werden. Der eService steht ab 31. März 2021 auf www.arbeit.swiss zur Verfügung.

Bitte beachten Sie auch den Info-Flyer des SECO:

Übersicht Kantonale Amtsstellen (KAST)

Kanton St.Gallen

Amt für Wirtschaft und Arbeit
Kurzarbeit
Davidstrasse 35
9001 St.Gallen
Weitere Informationen

Kanton Appenzell Ausserrhoden

Arbeitslosenversicherung AR
Obstmarkt 1
9102 Herisau
Weitere Informationen

Kanton Appenzell Innerrhoden

Arbeitsamt Appenzell I.Rh.
Marktgasse 2
9050 Appenzell

Weitere Informationen

 


Diese Übersichtsseite wurde am 29. März 2021 in Zusammenarbeit mit dem AWA St.Gallen und unter Beibezug der Arbeitslosenversicherung Appenzell Ausserrhoden und des Arbeitsamts Appenzell Innerrhoden erstellt.

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