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Kanton St.Gallen muss attraktiver werden

Steuervorlage 17 Kanton St.Gallen muss attraktiver werden

Der Gewerbeverband und der Hauseigentümerverband des Kantons St.Gallen sowie die IHK St.Gallen-Appenzell begrüssen, dass die St.Galler Regierung rasch einen Umsetzungsvorschlag zur Steuervorlage 17 unterbreitet hat. Allerdings geht der Vernehmlassungsvorschlag aus Sicht der Verbände zu wenig weit. Wenn der Kanton St.Gallen bezüglich Unternehmensbesteuerung den Anschluss nicht verpassen will, müssen der Unternehmenssteuersatz tiefer liegen und die Dividendenbesteuerung auf dem heutigen Stand bleiben.

Die Steuervorlage 17 (SV17) ist für die Schweiz als Wirtschaftsstandort von grosser Bedeutung. Aufgrund der Entwicklungen in der internationalen Steuerwelt ist eine Reform der Unternehmensbesteuerung in der Schweiz zwingend. Zurzeit behandeln die eidgenössischen Räte die vom Bundesrat vorgelegte SV17. Nun hat auch die St.Galler Regierung einen Vorschlag zur Umsetzung der Steuerreform auf kantonaler Ebene unterbreitet und dazu zu einer Vernehmlassung eingeladen. Der Gewerbeverband des Kantons St.Gallen (KGV), die Industrie- und Handelskammer St.Gallen-Appenzell (IHK) und der Hauseigentümerverband Kanton St.Gallen (HEV) erarbeiteten eine gemeinsame Position zur Umsetzung der Steuervorlage im Kanton St.Gallen und äussern sich entsprechend im Vernehmlassungsverfahren. Deren Hauptaussage: Es wird begrüsst, dass so rasch nach dem Scheitern der eidgenössischen Vorlage «Unternehmenssteuerreform III» ein Umsetzungsvorschlag vorgelegt wird. Die in die Vernehmlassung geschickte Vorlage wird allerdings als zu zaghaft erachtet. Aus Sicht der Verbände kann das von der Regierung verfolgte strategische Ziel, den Kanton St.Gallen als attraktiven Wirtschafts- und Steuerstandort zu positionieren, so nicht erreicht werden.

Unternehmenssteuersatz auf 13%

Die Verbände sind überzeugt, dass weitergehende Schritte zwingend sind um den Standort St.Gallen zu stärken. Besonders bei der Gewinnsteuerbelastung als auch bei der Besteuerung der Dividenden fordern sie ein mutigeres Vorgehen.

So soll der Unternehmenssteuersatz ohne Inputförderung bei 13% festgelegt werden. Mit dem von der Regierung vorgeschlagenen Steuersatz von 15,2% würde der Kanton St.Gallen im Standortwettbewerb an Boden verlieren und voraussichtlich von Platz 14 auf Rang 20 abstürzen. Ein Blick auf die geplanten Steuersätze unserer Nachbarkantone verdeutlicht dies: Appenzell Innerrhoden plant mit 12,66%, Appenzell Ausserrhoden mit 13,04%, Glarus mit 12,43% Schaffhausen mit 12,09% oder Schwyz mit 12,51%.

Die Senkung des Satzes ist entgegen der Absicht der Regierung zudem in einem Schritt zu vollziehen. Nur so ist die steuerliche Attraktivität des Kantons St.Gallen in Bezug auf die Nachbarkantone gegeben. Zudem schafft dies für die Unternehmen Klarheit und Verlässlichkeit.

Dividendenbesteuerung belassen

Die Verbände sind sich zudem einig, dass die Dividendenbesteuerung bei qualifizierten Beteiligungen bei 50% bleiben muss. Denn die vorgeschlagene Erhöhung auf 70% benachteiligt die inhabergeführten, nicht-kotierten KMU wie sie in der Ostschweiz weit verbreitet sind. Ziel der reduzierten Dividendenbesteuerung ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung von Dividenden durch Gewinn- und Einkommenssteuern.

Entlastung für natürliche Personen

Bei der Behandlung des Ausgaben- und Finanzplans 2019-2021 bat der Kantonsrat die Regierung, eine Steuergesetzrevision vorzulegen, die bei den natürlichen Personen zu einer Steuererleichterung von rund 25 Millionen Franken ab dem Jahr 2020 führt. Die Verbände erwarten, dass diese Entlastung zusammen mit der Steuervorlage 17 unterbreitet wird. Zur Umsetzung wird vorgeschlagen, den Versicherungsprämienabzug um mindestens 900 Franken bei Erwachsenen zu erhöhen und den Pendlerabzug auf pauschal 6000 Franken zu erhöhen.

Mindeststeuer und sozialpolitische Ausgleichsmassnahmen

Im Weiteren verlangen die Verbände, dass die kantonale Mindeststeuer für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften auf maximal 100 Franken (einfache Steuer) reduziert wird. Die heutige Mindeststeuer liegt bei 250 Franken (einfache Steuer, ergibt aktuell pro Jahr 837.50 Franken) und ist in der interkantonalen Gegenüberstellung viel zu hoch.

Abgelehnt werden zudem sozialpolitische Ausgleichsmassnahmen, welche über die Bundesvorgaben hinaus gehen. Eine zusätzliche Finanzierung von Kindertagesstätten, sei es über die Erhöhung der Beiträge des Kantons oder über Lohnprozente, gehört nicht in die SV17. Auch eine zusätzliche Erhöhung der Kinderzulagen ist nicht zielführend.

Wettbewerbsfähigkeit stärken

Der Kanton St.Gallen muss die SV17 nutzen, um seine steuerliche Wettbewerbsfähigkeit zu stärken – gerade im Vergleich mit den umliegenden Kantonen. Denn statische Berechnungen von Steuerverlusten sind unrealistisch. Ist ein Standort steuerlich attraktiv, wird er mittelfristig Steuersubstrat anziehen und letztlich die Steuereinnahmen erhöhen. Deshalb braucht es aus Sicht der Verbände ein mutigeres Vorgehen, das die Standortattraktivität erhöht.

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