Sie sind hier

Informationen zu Kurzarbeit und Härtefallregelung

Covid-Unternehmenshilfen von Bund und Kantonen Informationen zu Kurzarbeit und Härtefallregelung

21. Dezember 2020 | Mit den verschärften Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus kommunizierte der Bundesrat vergangene Woche auch Anpassungen bei der Kurzarbeitsentschädigung. Zudem sind die Regelungen bei den Härtefallmassnahmen je nach Kanton bereits beschlossen oder vor dem Abschluss. Hier eine Übersicht.

Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2020 das summarische Verfahren für Kurzarbeitsentschädigung (KAE) nochmals bis am 31. März 2021 verlängert. Die entsprechenden Änderungen der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung treten am 1. Januar 2021 in Kraft. Zudem befinden sich bereits weitere Anpassungen der Verordnung in Konsultation. Diese erfolgen im Zusammenhang mit der kürzlich vom Parlament verabschiedeten Änderung im Covid-19-Gesetz. Vorgesehen sind die Aufhebung der Karenzzeit (rückwirkend per 1. September 2020), die Nichtberücksichtigung der Abrechnungsperioden, für die der Arbeitsausfall 85 Prozent der betrieblichen Arbeitszeit überschreitet, sowie die Ausweitung des KAE-Anspruches auf Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen und Lernende. Der Bundesrat wird am 20. Januar 2021 darüber formell entscheiden. Das Inkrafttreten der vorgesehenen Massnahmen wird dadurch nicht verzögert. (Quelle Medienmitteilung des Bundes vom 18. Dezember 2020)

Härtefallregelung im Kanton St.Gallen

Die Regierung des Kanton St.Gallen hat am 15. Dezember 2020 die Regeln für den Bezug von Unterstützungsgeldern im Rahmen der Härtefallregelung verabschiedet. Dieses Unterstützungsprogramm zielt darauf ab, durch die Corona-Pandemie besonders stark betroffene Branchen finanziell zu unterstützen. Anträge können ab Montag, 4. Januar 2021 gestellt werden. Die Gesuche werden nach deren zeitlichen Eingang behandelt. Detaillierte Informationen zur Verordnung sowie zu den erforderlichen Unterlagen finden sich hier.

Härtefallunterstützung in beiden Appenzell

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden befinden sich die zusammen mit dem Bund aufgesetzte Härtefallunterstützungen in der Schlussbereinigung. Die Regierung entscheidet Anfang Januar. Voraussichtlich per Ende Januar können in der Folge Gesuche eingereicht werden. Weiter besteht der Corona-Nothilfefonds sowie die Unterstützungsmassnahmen für Kulturunternehmen. Weitere Informationen finden sich hier.

Im Kanton Appenzell Innerrhoden werden aus dem Wirtschaftsförderungsfonds Beiträge für Härtefälle ausgerichtet. Die Voraussetzungen zur Gutsprache von Beiträgen richten sich nach den Bundesvorgaben. Detaillierte Informationen und das Antragsformular finden sich hier.

Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Website unter Informationskanäle und Anlaufstellen in der Übersicht.

Diese Beiträge könnten
Sie ebenfalls interessieren: