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IHK begrüsst sofortige Aufhebung der Homeoffice-Pflicht und den Weg zur schrittweisen Lockerung

Bundesratsentscheid Coronavirus IHK begrüsst sofortige Aufhebung der Homeoffice-Pflicht und den Weg zur schrittweisen Lockerung

02. Februar 2022 | Die IHK St.Gallen-Appenzell (IHK) begrüsst die sofortige Aufhebung der Homeoffice-Pflicht und der Quarantäne sowie den vom Bundesrat vorgeschlagenen Weg mit den umfassenden Lockerungen. Die Entwicklung der Belastung der Spitäler lässt dieses Vorgehen zu.

Der Bundesrat schlägt vor, die Homeoffice-Pflicht sowie die Kontaktquarantäne ab morgen Donnerstag, 3. Februar 2022, aufzuheben. Zudem bringt er zwei Varianten für eine umfassende Aufhebungen der verbliebenen Schutz-Massnahmen bei den Kantonen in Konsultation. Variante 1 bedeutet die Aufhebung der Massnahmen in einem einzigen Schritt, Variante 2 die Aufhebung der Massnahmen in zwei Schritten. Letztere Variante käme zur Geltung, falls die epidemische Entwicklung am 16. Februar (Stichtag der nächsten Bundesratsentscheidung) noch zu unsicher ist.

IHK begrüsst sukzessive Aufhebung der Massnahmen

Die IHK St.Gallen-Appenzell hat sich bereits bei der Verlängerung der Massnahmen bis Ende März durch den Bundesrat am 12. Januar 2022 kritisch gezeigt und begrüsst den heute skizzierten Weg. «Die Massnahmen sind sukzessive und parallel zur Entspannung der Situation in den Spitälern zurückzunehmen», sagt IHK-Direktor Markus Bänziger. Mit der rückläufigen Belastung der Spitäler würde das Verständnis für ein scharfes Regime zusehends kleiner. «Die Aufhebung von der epidemiologischen Entwicklung abhängig zu machen ist richtig und sinnvoll», ergänzt Bänziger. Die IHK präferiert zwar Variante 1 in Bezug auf die Aufhebung der Massnahmen, zeigt für Variante 2 aber Verständnis. Die verschiedenen Massnahmen seien aber zügig, und sehr überlegt zurückzufahren.

Wieder mehr Eigenverantwortung

«Der vom Bundesrat skizzierte Weg ist ein wichtiger Vertrauensbeweis der Politik», sagt Bänziger. Die Massnahmen und die besondere Lage sollen nur solange gelten, wie sie notwendig sind. Die Kantone hätten die Verantwortung für die Gesundheitsversorgung. Sie erhalten nun wieder einen grösseren Kompetenzrahmen zurück. Nur so wird das Verständnis bei einem nächsten Krisenfall für die «besondere Lage» bestehen und der verbundene Eingriff in die Wirtschaft und Gesellschaft auch akzeptiert.

 

 

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