Behördliche Massnahmen Covid-19-Pandemie Handlungsspielraum für Unternehmen sicherstellen
Delta zirkuliert, die Belastung der Spitäler steigt. Nun kommt Omikron hinzu. Die neue Virusvariante wird sich aller Voraussicht nach auch hierzulande rasch verbreiten. Die Massnahmen, die jetzt getroffen werden, bestimmen das Pandemiegeschehen über den Winter massgeblich. Vor diesem Hintergrund begrüsst die IHK St.Gallen-Appenzell, dass der Bundesrat nun handelt. Er reagiert damit einerseits auf den Appell der Kantone, andererseits auf die veränderte epidemiologische Lage.
Massnahmen am Arbeitsplatz: Unternehmen sollen entscheiden können
Der Bundesrat hat mitunter drei Varianten zu Massnahmen am Arbeitsplatz in die Konsultation verabschiedet: eine allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen, eine Homeoffice-Pflicht für nicht-geimpfte oder -genesene Mitarbeitende oder eine allgemeine Homeoffice-Pflicht. Die IHK zeigt Verständnis, dass auch die Kontakte am Arbeitsplatz und das Personenaufkommen im öffentlichen Verkehr reduziert werden sollen. IHK-Direktor Markus Bänziger erklärt aber: «Alle drei Varianten sind einschneidend, eine generelle Homeoffice-Pflicht geht gar klar zu weit.»
Die IHK schlägt deshalb vor, die Entscheidung den Unternehmen zu überlassen. Sie sollen sich selbst auf eine der Varianten festlegen können. Die Maskenpflicht soll überdies nur dann bindend sein, wenn der Abstand von 1.5 Metern nicht eingehalten oder ein regelmässiges Lüften am Arbeitsplatz nicht garantiert werden kann. «Die Unternehmen wissen am besten, welche Massnahmen in ihrem Betrieb wirkungsvoll und praktikabel umsetzbar sind», so Markus Bänziger. Sie hätten in den vergangenen eineinhalb Jahren bewiesen, dass sie ihre Verantwortung wahrnehmen und dass die Schutzkonzepte funktionieren.
Ostschweiz: Begrüssenswerte Koordination unter den Kantonen
Die vier Ostschweizer Kantone kommunizierten heute gemeinsam weitere Massnahmen. So gilt für die Kantone St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Thurgau ab morgen Donnerstag eine erweiterte Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Zudem sprechen die Regierungen eine Homeoffice-Empfehlung aus. «Die IHK erachtet diese Massnahmen als verhältnismässig und angesichts der besonders fragilen Lage in der Ostschweiz als angebracht», so Markus Bänziger. Zu begrüssen sei insbesondere, dass sich die Kantone auf ein koordiniertes, einheitliches Vorgehen verständigten.
Grenzsanitarische Massnahmen: für Berufsverkehr entschärfen
Besonders heraufordernd für viele Ostschweizer Unternehmen ist die Verschärfung der Einreisebestimmungen. Ein exportierender Betrieb muss seine Mitarbeitenden unkompliziert auf Reisen entsenden können, beispielsweise für die Inbetriebnahme einer Maschine beim ausländischen Kunden. Gleichzeitig ist klar: Die Verbreitung von Omikron lässt sich hierzulande auch mit Quarantänen nicht verhindern. Die Schweiz ist kein Inselstaat, Grenzschliessungen sind keine Option. Die Quarantäneregelungen sollen im grenzüberschreitenden Berufsverkehr deshalb so rasch wie möglich durch ein vermehrtes Testen bei der Einreise entschärft werden. Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind aus Sicht der IHK von den grenzsanitarischen Massnahmen grundsätzlich auszunehmen.
Weitere Informationen
- Medienmitteilung des Kantons St.Gallen vom 1. Dezember 2021:
Erweiterte Maskentragpflicht in der Ostschweiz - Medienmitteilung des Bundesrats vom 30. November 2021:
Coronavirus: Bundesrat startet Konsultation zur Wiedereinführung von verstärkten Massnahmen