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Freiwillig 2G: Erleichterungen auch am Arbeitsplatz ermöglichen

Covid-Massnahmen Freiwillig 2G: Erleichterungen auch am Arbeitsplatz ermöglichen

Freiwillig 2G: Erleichterungen auch am Arbeitsplatz ermöglichen
08. Dezember 2021 | Die IHK St.Gallen-Appenzell begrüsst, dass der Bundesrat derzeit auf eine Homeoffice-Pflicht verzichtet. Die Unternehmen können ihre funktionierenden Schutzkonzepte somit weiter eigenverantwortlich umsetzen. Die IHK fordert indessen, dass Arbeitgeber die neu eingeführte Maskenpflicht für geimpfte und genesene Personen lockern können.

Der Bundesrat beschloss am vergangenen Freitag, dass öffentliche Einrichtungen mit Zertifikatspflicht sowie Veranstalter die Möglichkeit erhalten, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen (2G) zu beschränken und damit auf eine Maskenpflicht zu verzichten. Der Kanton St.Gallen passte daraufhin seine kantonalen Massnahmen an das Bundesrecht an. Die IHK St.Gallen-Appenzell begrüsst diesen Schritt. Betriebe, die ohnehin bereits stark von der Pandemie betroffen waren, können damit weiter wirtschaften.

Freiwillig 2G soll allen Branchen offenstehen

Wenn der Bund zum Schluss gelangt, dass bei einer 2G-Beschränkung Menschenansammlungen auf engstem Raum und ohne Maskenpflicht verantwortbar sind, dann soll dieses Instrument aber allen Unternehmen offenstehen. Die IHK fordert deshalb, dass 2G freiwillig in allen Branchen auch am Arbeitsplatz eingesetzt werden kann. Konkret sollen die Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten, geimpfte oder getestete Mitarbeitende von der Maskenpflicht zu befreien, wenn diese freiwillig ihren Impf- resp. Genesungsstatus offenlegen. Ergänzende Schutzmassnahmen wie Plexiglaswände oder Abstandsregeln müssen dabei im Rahmen des betrieblichen Schutzkonzeptes für einen genügenden Schutz der Arbeitnehmenden sorgen. Derzeit ist dies rechtlich aber nicht möglich. Die aktuelle Regelung führt zur grotesken Situation, dass zwei geimpfte Mitarbeitende auf behördliche Anordnung hin selbst in einer grossen Produktionshalle eine Maske tragen müssen, während sie abends gemeinsam mit Dutzenden weiteren Personen ohne Einschränkungen in einem Klub feiern können.

Quarantäne erfreulicherweise aufgehoben

Zu begrüssen ist, dass der Bundesrat für die Einreise in die Schweiz die Quarantänepflicht durch eine verschärfte Testpflicht ersetzte. Mit dem verschärften grenzsanitarischen Testregime sind berufliche und touristische Reisen somit wieder einfacher möglich, gleichzeitig kann die Ausbreitung von Omikron verlangsamt werden.


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