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Erfreuliche Legitimierung des Covid-Zertifikats

Abstimmungssonntag Erfreuliche Legitimierung des Covid-Zertifikats

Erfreuliche Legitimierung des Covid-Zertifikats
28. November 2021 | Die IHK St.Gallen-Appenzell zeigt sich erfreut über die deutliche Annahme des Covid-19-Gesetzes. Diese stärkt die demokratische Legitimität der Pandemiebewältigung des Bundes und schafft die gesetzliche Grundlage für die finanzielle Unterstützung von Pandemiebetroffenen sowie für das Covid-Zertifikat.

Die epidemiologische Lage ist erneut angespannt. Die Immunisierung gegen Covid-19 ist in der Schweizer Bevölkerung nicht ausreichend. Angesichts der drohenden Zunahme der Hospitalisierungen werden derzeit wieder gesundheitspolizeiliche Massnahmen diskutiert und beschlossen. Gleichwohl ist ein Leben und Arbeiten mit dem Virus weiterhin weitestgehend möglich. Verbote und Schliessungen stehen derzeit nicht zur Debatte. Dank des Covid-Zertifikats haben wir zahlreiche unternehmerische und gesellschaftliche Freiheiten wiedererlangt. Mit der Annahme des Covid-19-Gesetzes wurde nicht nur das Covid-Zertifikat vom Volk gutgeheissen, sondern auch die damit verbundenen Freiheiten sichergestellt.

Gesetz schafft Sicherheit, Freiheit und unterstützt Pandemiebetroffene

Gerade in Krisenzeiten sind Unternehmen auf Rechtssicherheit angewiesen. Die Befürwortung der Änderungen des Covid-19-Gesetzes ist deshalb ein wichtiges Zeichen für die Schweizer Wirtschaft. Dadurch sind im politischen Prozess entwickelte finanzielle Unterstützungsbeiträge für pandemiebetroffene Unternehmen sichergestellt; konkret die aufgestockten Härtefallgelder, die ausgeweitete Kurzarbeitsentschädigung oder der Erwerbsersatzanspruch für Selbstständigerwerbende. Internationale Geschäftsreisen werden nicht unnötig verkompliziert. Schliesslich wird das Covid-Zertifikat auch in Zukunft das Leben für Genesene, Geimpfte sowie negativ Getestete erleichtern und der Gesellschaft eine gewisse Normalität ermöglichen.

Kapazitäten für Auffrischimpfung gewährleisten

Trotz bedrohlich steigender Fallzahlen verfügen wir heute über einen zentralen Vorteil verglichen mit der dramatischen Coronasituation im Herbst 2020: die Impfung. Diese schützt nachweislich vor Infektionen und schweren Verläufen und bremst die Virusverbreitung. Entscheidend ist deshalb einerseits die weitere Erhöhung der Impfquote, insbesondere in den Ostschweizer Kantonen. Andererseits appelliert die IHK an die Kantone, die Auffrischimpfung für die breite Bevölkerung zu forcieren. Nach den jüngsten Zulassungsentscheiden von Swissmedic begrüsst die IHK, dass in den Kantonen St.Gallen und Appenzell Ausserrhoden die Anmeldung zur Auffrischimpfung nun allen offen steht. Entscheidend ist jetzt, dass auch die notwendigen Kapazitäten gewährleistet werden.

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