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Drei Mal Ja für ein fortschrittliches Gesundheitswesen

IHK-Abstimmungsparolen Drei Mal Ja für ein fortschrittliches Gesundheitswesen

Kantonsrat bestätigt zukunftsgerichtete Gesundheitsversorgung
11. Mai 2021 | Die IHK St.Gallen-Appenzell unterstützt die Weiterentwicklung der Spitalstrategie der St.Galler Spitalverbunde, wie sie von Regierung und Kantonsrat beschlossen wurde. Für die kantonalen Abstimmungen vom 13. Juni empfiehlt die IHK deshalb bei den Spitalvorlagen drei Mal ein Ja für ein fortschrittliches Gesundheitswesen. Auch der Nachtragskredit zum Sonderkredit Förderungsprogramm Energie 2021–2025 wird zur Annahme empfohlen. Auf eidgenössischer Ebene spricht sich die IHK für das Covid-19-Gesetz und – mit gewissen Vorbehalten – für das CO2-Gesetz aus.

Der Vorstand der IHK St.Gallen-Appenzell hat die Parolen für die kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen vom 13. Juni gefasst. Er empfiehlt sämtliche kantonalen Vorlagen in St.Gallen sowie das CO2- und das Covid-19-Gesetz zur Annahme.

Spitalstrategie St.Gallen: Versorgungsqualität und -finanzierbarkeit sichern

Eine Leistungskonzentration auf weniger Spitalstandorte fand einen breiten, parteiübergreifenden Konsens im Kantonsrat. «Dies ist ein wichtiges Bekenntnis hin zum überfälligen Strukturwandel in der St.Galler, ja in der Ostschweizer Spitallandschaft. Die nüchterne Betrachtung, was für unsere Gesundheitsversorgung am besten ist, obsiegte letztlich über regionalpolitische Überlegungen», kommentiert Markus Bänziger, Direktor der IHK St.Gallen-Appenzell, den Ausgang der Behandlung im Kantonsrat im vergangenen Herbst. Die IHK hatte in der Vergangenheit wiederholt auf den dringenden Handlungsbedarf bei der St.Galler Spitallandschaft hingewiesen. Mit den getroffenen Entscheiden stellt der Kantonsrat die zentralen Weichen für eine zukunftsgerichtete Gesundheitsversorgung im Kanton St.Gallen. Es gilt nun, die Strategie ohne weitere Verzögerung umzusetzen – zumal die Corona-Pandemie den Handlungsbedarf zusätzlich verschärft hat. Mit den politischen Entscheiden wurde erkannt, dass die Sicherung von Versorgungsqualität und -finanzierbarkeit im Vordergrund stehen muss. Aus Sicht der IHK ist dies der einzig gangbare Weg. Aus diesen Gründen empfiehlt die IHK St.Gallen Appenzell drei Mal ein Ja zu den entsprechenden Kantonsratsbeschlüssen, die am 13. Juni 2021 zur Abstimmung kommen. Nur so ist es möglich, dass die geplante Spitalstrategie vollständig umgesetzt werden kann und der Kanton St.Gallen den Weg in ein fortschrittliches Gesundheitswesen geht.

Förderprogramm Energie: Ein Ja für eine nachhaltige St.Galler Energiepolitik

Im Energiekonzept 2021–2030 definiert der Kanton St.Gallen Ziele und Massnahmen in den Bereichen Gebäude, Verkehr und Wirtschaft, um dort die erneuerbaren Energien als Teil der Energieversorgung zu etablieren, die Energieeffizienz zu erhöhen und den CO2-Ausstoss weiter zu senken. Damit der Kanton St.Gallen diese Ziele bis im Jahr 2030 erreichen kann, wird ein zusätzlicher Kredit von CHF 17,2 Mio. benötigt. Diese zusätzlichen kantonalen Fördergelder bewirken zusätzliche Fördergelder des Bundes im Umfang von bis zu 24,4 Mio. Obschon die IHK St.Gallen-Appenzell staatlichen Subventionen kritisch gegenübersteht, empfiehlt sie im Sinn der nachhaltigen Energiepolitik im Kanton St.Gallen ein ja in die Urne zu legen. Die IHK wird als Stimme der Unternehmen die Umsetzung des geplanten Konzeptes aktiv begleiten.

Totalrevision CO2-Gesetz: IHK unterstützt Vorlage mit Vorbehalten

Die Schweiz soll bis 2050 unter dem Strich keine Treibhausgasemissionen mehr ausstossen. Dieses Netto-Null-Ziel hat der Bundesrat 2019 auf Basis des Pariser Klimaabkommens beschlossen. Die IHK St.Gallen-Appenzell unterstützt das international abgestimmte Vorgehen. «Die Ostschweizer Unternehmen werden ihren Teil dazu beitragen, dieses ambitionierte aber notwendige Ziel zu erreichen», so IHK-Direktor Markus Bänziger. Das revidierte CO2-Gesetz soll hierzu die gesetzliche Grundlage schaffen. Es ist eines der grössten Regulierungsvorhaben der Schweiz der letzten Jahre und betrifft nicht nur den Klimaschutz, sondern die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Energieträgern und Verkehrsmitteln insgesamt. Gleichwohl anerkennt die IHK die Notwendigkeit einer Revision des CO2-Gesetzes zur Erreichung der Emissions-Reduktionsziele und spricht sich nach sorgfältiger Abwägung für eine Annahme der Vorlage aus.

«Wir begrüssen, dass die vorgesehenen Massnahmen weitgehend fiskalisch neutral und nach dem Verursacherprinzip ausgestaltet sind», so Markus Bänziger. «Wer mehr CO2 ausstösst, bezahlt mehr – dieser Ansatz folgt einer grundlegenden ökonomischen Logik.» Weiter wird die Möglichkeit einer Zielvereinbarung erfreulicherweise auf alle Unternehmen ausgedehnt, was eigenverantwortliche Lösungen ermöglicht. Vorbehalte äussert die IHK demgegenüber zur Schaffung des Klimafonds. Statt konsequent auf effiziente und effektive marktwirtschaftliche (Lenkungs-)Instrumente zu stützen, schafft man hier einen Nährboden für staatlichen Markteinfluss und Verteilungskämpfe. Kritisch sieht die IHK auch die fehlende Technologieneutralität bei gewissen Regulierungen im Gebäude- und Verkehrsbereich sowie den hohen Inlandanteil der Kompensationsmassnahmen.

Covid-19-Gesetz: Demokratische Legitimität für Pandemiebekämpfung

Ebenfalls die Ja-Parole fasste der IHK-Vorstand zum Covid-19-Gesetz. Die gesundheitspolizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie wie auch die Kompensationsleistungen hatten und haben weitreichende Folgen für die Ostschweizer Wirtschaft. Das Covid-19-Gesetz schafft hierfür die notwendigen gesetzlichen Grundlagen und stärkt die demokratische Legitimität. Es definiert die Kompetenzen des Bundesrates sowie den Einbezug der Kantone und des Parlaments. Darüber hinaus ermöglicht es Unterstützungsmassnahmen wie die Ausweitung und Vereinfachung der Kurzarbeitsentschädigung, die massgeblich zu einer Entschärfung der Lage auf dem Arbeitsmarkt beigetragen hat.

«Die IHK St.Gallen-Appenzell war mit den Entscheiden des Bundesrates zur Bewältigung der Pandemie nicht immer einverstanden», blickt IHK-Direktor Markus Bänziger auf die herausfordernden Monate zurück. Insbesondere vermisste man lange eine transparente, nachvollziehbare Darlegung der Szenarien und Richtwerte, die der Bundesrat für seine Entscheide herbeizieht.

Gleichwohl habe man die behördlichen Massnahmen mehrheitlich gestützt. Im Krisenfall brauche es rasche Entscheidungen und Konsequenz in deren Umsetzung, so Markus Bänziger. Für ihn ist unbestritten, dass die behördliche Pandemiebekämpfung sauber aufgearbeitet werden muss. «Es gilt, Fehler als solche zu nennen und die richtigen Lehren hinsichtlich künftiger unerwarteter Ereignisse zu ziehen.» Die Abstimmung über das Covid-19-Gesetz dürfe aber nicht für Denkzettel instrumentalisiert werden. Denn ein Nein zur Vorlage würde nun noch viel grösseren Schaden anrichten – nicht zuletzt für die besonders stark betroffenen Unternehmen.

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