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Das müssen Schweizer Exporteure beachten

Coronavirus-Leitfaden von S-GE Das müssen Schweizer Exporteure beachten

Switzerland Global Enterprise

Die Zahl der Infektionsfälle des Coronavirus steigt weltweit und damit auch die Unsicherheit. Was gilt es für Schweizer und Liechtensteiner Exporteure zu beachten? Dieser laufend aktualisierte Artikel bietet Orientierung und Hilfestellungen.

 

Hinweis: Ab dem 19. März wird dieser Artikel nicht mehr aktualisiert. Bitte konsultieren Sie die Website von Switzerland Global Enterprise.

 

Im Zusammenhang mit dem vom Bundesrat am 13. März angekündigten Programm zur Unterstützung der Wirtschaft aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus erreichen uns viele Fragen. Hier eine Übersicht mit relevanten Links und Ansprechpartnern, die laufend aktualisiert wird:

  • Viele Unternehmen geraten derzeit in finanzielle Engpässe. Wie am 13. März angekündigt, hat der Bund ein Programm zur Unterstützung  von Schweizer Firmen aufgesetzt. Darüber hinaus prüft der Bund derzeit ebenfalls Massnahmen im Bereich der Liquidität für Schweizer Unternehmen und kommuniziert diese laufend. Die Kantone sind für den Vollzug der vom Bund beschlossenen Massnahmen zuständig. Die richtigen Adressen finden Sie hier: https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/ueberuns/kontakt/kantonale_behoerden/adressen_kantone_und.html
  • Switzerland Global Enterprise unterstützt Schweizer KMU bei ihrem internationalen Geschäft. In dieser schwierigen Zeit werden Kunden gemeinsam mit dem Partner-Netzwerk gezielt begleitet. Durch digitale Informationen und Ratschläge, durch länderspezifische Beratung und durch konkrete Unterstützung in den Zielländern.

Finanzhilfen für Organisatoren und Teilnehmer von Messen und Events

Veranstalten Sie Events oder Messen in der Schweiz und mussten diese absagen?

Organisieren Sie Schweizer Gemeinschaftsauftritte im Ausland und mussten diese absagen?

Müssen Sie aufgrund einer nicht möglichen Teilnahme an Messen oder Events in der Schweiz oder im Ausland schmerzhafte Verluste hinnehmen?

Haben Sie sich an einem Swiss Pavillon angemeldet, den Switzerland Global Enterprise organisiert hat, der abgesagt oder verschoben worden sind?

  • Im Rahmen des Programms zur Unterstützung der Wirtschaft hat der Bundesrat dem Parlament auch Mittel beantragt, damit S-GE im Auftrag des Bundes die für Standbauer, Standmiete etc. getätigten Vorleistungen, sofern sie nicht vom Messeveranstalter erstattet werden, nicht an Sie weiterrechnen muss. Die betroffenen Unternehmen werden sobald wie möglich direkt über das genaue Vorgehen informiert. Derzeit laufen seitens Bund noch Abklärungen über die nächsten Schritte. Sollten Sie zwischenzeitlich dringende Fragen haben, melden Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Projektmanager von S-GE.

Chancen für die Zukunft?

International tätige KMU sind im Moment stark gefordert, die Auswirkungen des Coronavirus halten die Welt in Atem. Wie können KMU in diesen Zeiten bestehen und wo ergeben sich Chancen?

Pandemieplan: Was Unternehmen wissen müssen

Was können Sie als KMU tun, um richtig mit der Situation umzugehen?

  • Erstellen sie einen Pandemieplan. Im KMU-Portal vom SECO gibt es nützliche Guidelines zum Download.
  • Bilden Sie eine Taskforce, die sich regelmässig und je nach Situation in kürzeren Abständen trifft.
  • Das oberste Gebot muss ein: Sicherheit der Mitarbeitenden und der Kunden gewährleisten.
  • Eine zeitnahe und häufige Kommunikation vermittelt Sicherheit.
  • Prüfen Sie, wo und wie Home Office möglich ist.
    • Nicht zu vergessen: Prüfen Sie mit Ihrer IT-Abteilung, ob z. B. genügend Lizenzen vorhanden sind und alle Mitarbeitenden Zugriff auf die relevanten Dokumente haben.
  • Erstellen Sie Standard-Traktanden, die anlässlich der Meetings besprochen werden sollen.
  • Definieren Sie Schlüsselprozesse, die unerlässlich sind für das Aufrechterhalten des Firmenbetriebs.
  • Prüfen Sie Alternativen für abgesagte Anlässe und Meetings wie zum Beispiel Webinare oder Skype-Konferenzen.
  • Kommt es zu Absagen von Meetings, Anlässen oder Ähnlichem, werden Ressourcen frei. Schaffen Sie eine Übersicht, damit diese Ressourcen für andere Tätigkeiten eingesetzt werden können. Zum Beispiel für vorgezogene Projektplanungen, Innovationsworkshops oder Ideen für Aktivitäten nach der Krise.

Laufend aktualisierte Website des Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

So reagiert die Logistik

DHL Global Forwarding (DHF) fasst die aktuelle Situation um die Auswirkungen des Coronavirus-Ausbruchs zusammen. Das gilt für ihre Tätigkeiten in China, Italien und Südkorea sowie den Einfluss auf Luft-, See- und Schienenfracht (in Englisch).

Travel Ban

Aufgrund des verkündeten Travel Ban in die USA werden kommerzielle Fluggesellschaften voraussichtlich ähnlich reagieren wie in Asien: den Service reduzieren.

Bis jetzt gibt es noch keine Bestätigung, dass die Partnerairlines von DHL keine Frachtbuchungen mehr akzeptieren. Jedoch wird es extrem schwer, genügend Platz für Exportsendungen zu finden. DHL organisiert momentan Charterlösungen in die USA, kann aber noch keine planmässigen Abflüge anbieten. Jede Exportsendung muss individuell geprüft werden.

Operational Update for Air Freight

Exporteure müssen im Angesicht des Travel Ban folgendes beachten, wie SERV, strategischer Partner von S-GE, schreibt:

  • Klären Sie mit Ihrem Spediteur regelmässig die Lage der Logistik und Transportmöglichkeiten in das Bestimmungsland. Gibt es Lieferverzögerungen oder gar Lieferausfälle, die gegenüber des Kunden kommuniziert werden müssen?
  • Prüfen Sie die vereinbarten Akkreditiv-Bedingungen und passen Sie diese wenn nötig an. Holen Sie sich hierfür auch Unterstützung bei Ihrer Bank.
  • Verhandeln Sie mit Ihrem Kunden allfällige Vertragsbedingungen, welche auf Grund der aktuellen Situation nicht eingehalten werden können.
  • Ändern Sie den Erfüllungsort des Akkreditivs auf Warehouse / Übergabe an Spediteur mit zahlungsauslösendem Dokument Warehouse Receipt / Forwarders Certificate of Receipt, anstelle von Airwaybill oder Bill of Lading. Dafür müssen sie die Incoterms auf FCA oder EXW ändern. Achten Sie darauf, dass die Lagerkosten zuhanden des Käufers gehen.

  • Versuchen Sie, Transporte zu verschieben / on hold zu setzen

  • Organisieren Sie Rücktransporte vom Flughafen

  • Prüfen Sie alle bereits erstellten Ausfuhrdokumente (die Gültigkeit ist auch in einem Monat gewährleistet)

  • Übergeben Sie die Ware nicht dem Spediteur (bei allen Incoterms, dienicht FCA sind), sofern Lagerung im eigenen Unternehmen möglich ist. Zollfreilager sind mit hohen Kosten verbunden.
     
    Strafzahlungen:

  • Strafzahlungen dürften von den Käufern nicht eingefordert werden, da diese Situation (Coronavirus) unter Force Majeure (höhere Gewalt) fällt. Exporteure müssen hier eine klare Position beziehen, da es sich in dieser Situation um staatlich angeordnete Massnahmen handelt.

    Es handelt sich hierbei um Lösungsansätze, die selbstverständlich situativ geprüft werden müssen

Informationsquellen der offiziellen Stellen

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat im Zusammenhang mit dem neuen Coronavirus den «Public Health Emergency of International Concern» ausgerufen (Gesundheitliche Notlage internationaler Tragweite). Exportunternehmen sollten sich vor ihren Reisen auf jeden Fall sehr genau über allfällige Verlautbarungen der Weltgesundheitsorganisation WHO und auch über Reisehinweise des Bundes informieren. Aktuelle Informationen zur Situation in der Schweiz und im Ausland, sowie Empfehlungen für Reisende finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit.

Wirtschaftliche Auswirkungen auf Auslandsmärkte

Eine hilfreiche Übersicht, zusammengestellt von Germany Trade and Invest.

Webinar von International SOS: 3.3.2020

Der Ausbruch von COVID-19 hat nun eine Reihe von Ländern in Europa erreicht. Das Virus hat gezeigt, dass Ausbrüche von Infektionskrankheiten den Geschäftsbetrieb und die internationale Mobilität ernsthaft beeinträchtigen können. Wie entscheiden Organisationen im Umgang mit diesen unsicheren und unbeständigen Szenarien, welche Aktivitäten weitergeführt werden sollen? Wichtiger noch: Wie können Sie Ihre Mitarbeiter informieren und schützen, zu Hause oder auf Reisen im Ausland?

Das Webinar wurde aufgezeichnet, die medizinischen und Sicherheitsexperten von International SOS bewerteten den aktuellen Stand der Fälle mit besonderem Augenmerk auf Europa und gaben praktische Ratschläge zum Schutz Ihrer Mitarbeiter und Ihrer Geschäftsabläufe weiter.

Gilt das Corona-Virus als höhere Gewalt?

BDO Schweiz erläutert, wie Unternehmen reagieren sollen, wenn Verträge aufgrund von Produktionsausfällen oder -unterbrechungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus nicht mehr erfüllt werden können. Epidemien oder sonstige Ausbrüche von Krankheiten und Seuchen können einen Fall «höherer Gewalt» darstellen, wie ihn sogenannte Force Majeure-Klauseln in vielen Verträgen vorsehen. Tritt ein solches Ereignis ein, wird die dadurch betroffene Vertragspartei temporär oder sogar dauerhaft von ihrer vertraglichen Leistungspflicht befreit, ohne dass die andere Vertragspartei deswegen Schadensersatz verlangen könnte.

Sie können sowohl als produzierendes Unternehmen als auch als Wiederverkäufer betroffen sein – indem Sie selbst Produktionsausfälle erleiden oder aufgrund von Ausfällen Ihrer Zulieferer. Aus rechtlicher Sicht sollten Sie:

  • Ihre in diesem Hinblick wichtigen Verträge auf Force Majeure-Klauseln überprüfen;
  • wissen, bei welchen Vertragspartnern Sie Anzeigepflichten haben;
  • die Standard-Klausel für «höhere Gewalt» überprüfen.

Einschätzungen von der AXA zu den wirtschaftlichen Auswirkungen

Die Auswirkungen werden wahrscheinlich die von SARS im Jahr 2003 übersteigen. Dies spiegelt den grösseren Umfang des chinesischen Dienstleistungssektors und die tiefere Integration des Landes in die Weltwirtschaft wider. Ein längerer Ausbruch in China könnte den Welthandel zunehmend stören und auch zu einer fiskalpolitischen Lockerung in China und in Nachbarländern, einschliesslich Singapur, Korea und Indonesien führen.

Die Eskalation des neuartigen Coronavirus hat in der chinesischen Öffentlichkeit ernste Besorgnis ausgelöst, da sie sowohl die sozialen als auch wirtschaftlichen Aktivitäten gestört und das Gesundheitssystem des Landes unter Druck gesetzt hat. Es gibt eine Reihe von verschiedenen Szenarien, wie sich die Situation weiterentwickeln könnte.

Unter der Annahme, dass sich der Virus hauptsächlich in China weiter ausbreitet, wurden vier Kanäle untersucht, über die sich die Effekte weiter ausbreiten können: Tourismus, Handel, Inlandsverbrauch und Finanzmärkte.

Angesichts der Auswirkungen, die das Coronavirus bisher auf die Märkte hatte, bleiben die kurzfristigen Aussichten sehr unsicher, insbesondere in der Zeit, in der die Virusinfektionsrate ihren Höhepunkt erreichen wird. Klar ist, dass das Virus einen überwältigenden Einfluss auf einige Bereiche haben wird, was sich in den kommenden Wochen in den Daten und Gewinnausweisen der Unternehmen bestätigen wird. Die Makroökonomen der AXA haben ihre globalen Wachstumserwartungen für das Jahr 2020 von 3,2% auf 2,6% gesenkt - dies schliesst Abwärtsrevisionen für alle Regionen der Welt ein.

Leitfaden für Geschäftsreisen von International SOS

International SOS, strategischer Partner von S-GE und weltweit führender Dienstleister für Gesundheit und Sicherheit auf Geschäftsreisen und bei Entsendungen, hat einen praktischen Kurzleitfaden mit den folgenden Themen erstellt:

  • Was ist das Coronavirus und wie kann eine Ansteckung vermieden werden?
  • Was müssen Ihre Angestellten vor Ort wissen?
  • Was sollten Sie bei der Reiseplanung beachten?

Den Kurzleitfaden finden Sie unten im Download-Bereich. 

Aktivitäten von Switzerland Global Enterprise

Die Situation kann sich sehr schnell ändern, es gelten je nach Land verschiedene Regeln und Massnahmen. S-GE trifft die nötigen Vorkehrungen und bietet Länderberatungen aus den betroffenen Regionen per Skype an. Kunden, die von speziellen Massnahmen betroffen sind, werden proaktiv benachrichtigt und bei wesentlichen Änderungen zeitnah informiert.

Für Italien, Südkorea und China gelten verschärfte Bestimmungen. Bitte konsultieren Sie die jeweiligen Seiten der lokalen Behörden.

 


Dieser Artikel wurde am 26.02.2020 von Switzerland Global Enterprise publiziert und am 19.03.2020 letztmals aktualisiert. Die IHK St.Gallen-Appenzell ist Partner von Switzerland Global Enterprise, übernimmt aber keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen. Weitere Informationen und Downloads finden Sie auf der Website von Switzerland Global Enterprise.