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Covid-Zertifikat am Arbeitsplatz

Einsatz ab 13. September möglich Covid-Zertifikat am Arbeitsplatz

Covid-Zertifikat am Arbeitsplatz
9.September 2021, aktualisiert am 13. September 2021 | Arbeitgeber dürfen ab dem 13. September das Vorliegen eines Zertifikats bei ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern überprüfen, wenn es dazu dient, angemessene Schutzmassnahmen festzulegen oder Testkonzepte umzusetzen. Die IHK begrüsst diesen Schritt.

 

Kostenübernahme

Gilt eine Zertifikatspflicht für Angestellte, muss das Unternehmen regelmässig (z.B. wöchentliche) Tests anbieten oder die Testkosten übernehmen, wenn er keine repetitiven Tests anbietet. Falls der Arbeitgeber differenzierte Massnahmen vorsieht (z.B. Maskentragen oder Home-Office für Personen ohne Zertifikat), muss der Arbeitgeber die Testkosten nicht übernehmen.

Datenhandhabung

Die Information über den Immunitätsstatus oder das Testergebnis dürfen für keine weiteren Zwecke verwendet werden. Der Arbeitgeber muss aus Datenschutzgründen, wenn immer möglich, das datenarme «Zertifikat light» verwenden.

Konsultationspflicht

Die Verwendung des Zertifikats sowie die daraus abgeleiteten Massnahmen müssen bei den Arbeitnehmern konsultiert und schriftlich dokumentiert werden.

Einschätzung IHK

Die IHK hat sich in den vergangenen Wochen wiederholt für die Möglichkeit eines freiwilligen Einsatz des Covid-Zertifikats eingesetzt. Auf betrieblicher Ebene soll es jedem Unternehmen freigestellt sein, das Covid-Zertifikat eigenverantwortlich zu verwenden. Damit können einerseits differenzierte Schutzkonzepte angewandt und andererseits die Fürsorgepflicht besser wahrgenommen werden. Die IHK St.Gallen-Appenzell begrüsst deshalb, dass der Bundesrat hierfür nun eine Rechtsgrundlage geschaffen hat. Kritisch zu werten ist, dass die Testkosten vollumfänglich zulasten des Arbeitgebers anfallen, sofern dieser ein gültiges Zertifikat voraussetzt (vgl. Punkt «Kostenübernahme» oben). Eine Kostenbeteiligung durch den resp. die Mitarbeitende/n wäre rein schon aus Anreizüberlegungen vorzuziehen. Die IHK St.Gallen-Appenzell unterstützt hingegen den Entscheid des Bundesrates, dass die Testkosten zu Zertifikatszwecken ab dem 1. Oktober 2021 nicht mehr von der öffentlichen Hand getragen werden.

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