Einsatz ab 13. September möglich Covid-Zertifikat am Arbeitsplatz
Kostenübernahme
Gilt eine Zertifikatspflicht für Angestellte, muss das Unternehmen regelmässig (z.B. wöchentliche) Tests anbieten oder die Testkosten übernehmen, wenn er keine repetitiven Tests anbietet. Falls der Arbeitgeber differenzierte Massnahmen vorsieht (z.B. Maskentragen oder Home-Office für Personen ohne Zertifikat), muss der Arbeitgeber die Testkosten nicht übernehmen.
Datenhandhabung
Die Information über den Immunitätsstatus oder das Testergebnis dürfen für keine weiteren Zwecke verwendet werden. Der Arbeitgeber muss aus Datenschutzgründen, wenn immer möglich, das datenarme «Zertifikat light» verwenden.
Konsultationspflicht
Die Verwendung des Zertifikats sowie die daraus abgeleiteten Massnahmen müssen bei den Arbeitnehmern konsultiert und schriftlich dokumentiert werden.
Einschätzung IHK
Die IHK hat sich in den vergangenen Wochen wiederholt für die Möglichkeit eines freiwilligen Einsatz des Covid-Zertifikats eingesetzt. Auf betrieblicher Ebene soll es jedem Unternehmen freigestellt sein, das Covid-Zertifikat eigenverantwortlich zu verwenden. Damit können einerseits differenzierte Schutzkonzepte angewandt und andererseits die Fürsorgepflicht besser wahrgenommen werden. Die IHK St.Gallen-Appenzell begrüsst deshalb, dass der Bundesrat hierfür nun eine Rechtsgrundlage geschaffen hat. Kritisch zu werten ist, dass die Testkosten vollumfänglich zulasten des Arbeitgebers anfallen, sofern dieser ein gültiges Zertifikat voraussetzt (vgl. Punkt «Kostenübernahme» oben). Eine Kostenbeteiligung durch den resp. die Mitarbeitende/n wäre rein schon aus Anreizüberlegungen vorzuziehen. Die IHK St.Gallen-Appenzell unterstützt hingegen den Entscheid des Bundesrates, dass die Testkosten zu Zertifikatszwecken ab dem 1. Oktober 2021 nicht mehr von der öffentlichen Hand getragen werden.
Weitere Informationen
- BAG: Covid-Zertifikat
- SECO: Merkblatt für Arbeitgeber Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz - CORONAVIRUS (COVID-19)
- SECO: Pflichten der Arbeitgeber
- SECO: Kontrolle der Betriebe
- SECO: FAQ zum Arbeitnehmerschutz
- Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Änderung vom 8. September 2021).