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Corona-Massnahmen: Homeoffice-Pflicht sorgt für Unverständnis

Bundesratsentscheid Coronavirus Corona-Massnahmen: Homeoffice-Pflicht sorgt für Unverständnis

17. Dezember 2021 | Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung eine Reihe weitergehender Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. In Anbetracht der angespannten epidemiologischen Lage hat die IHK St.Gallen-Appenzell Verständnis für weitergehende Massnahmen. Bedauernswert ist, dass mit der Homeoffice-Pflicht der Handlungsspielraum der Unternehmen bei der Pandemiebekämpfung empfindlich eingeschränkt wird.

Die epidemiologische Lage hat sich in den vergangenen Wochen markant verschlechtert. Die Spitäler sehen sich erneut einer hohen Belastung ausgesetzt. Zudem wird sich die neue Virusvariante Omikron aller Voraussicht nach auch in der Schweiz rasch verbreiten. In Anbetracht dessen waren weitergehende Massnahmen, wie sie der Bundesrat heute beschlossen hat, unumgänglich.

Die IHK-St.Gallen-Appenzell begrüsst die heute kommunizierten Massnahmen im Grundsatz. Ebenfalls positiv hervorzuheben ist, dass die Ostschweizer Kantone sich während der Konsultation erneut auf ein koordiniertes Vorgehen einigen konnten.

Allgemeine Homeoffice-Pflicht geht zu weit

Für die IHK ist klar, dass Unternehmen und Mitarbeitende in der Pandemiebekämpfung Verantwortung übernehmen müssen. Dies machen sie aber bereits: Die Schutzkonzepte funktionieren, viele Betriebe setzen freiwillig auf Homeoffice, Detailhandel und Skigebiete nehmen freiwillige Kapazitätsbeschränkungen vor. Denn die Unternehmen haben ein grosses Interesse daran, ihre Mitarbeitenden und Kunden bestmöglich zu schützen. Deshalb beurteilt die IHK St.Gallen-Appenzell die beschlossene, generelle Homeoffice-Pflicht als kritisch. «Der Handlungsspielraum für die Arbeitgeber in der Umsetzung ihrer Schutzkonzepte wird pauschal eingeschränkt, statt differenzierte Schutzkonzepte zuzulassen. Dafür haben wir wenig Verständnis», so IHK-Direktor Markus Bänziger. «2G-Regelungen sollten auf freiwilliger Basis auch am Arbeitsplatz möglich sein, damit für geimpfte oder genesene Personen Erleichterungen möglich sind.»

Impf- und Testkapazitäten von entscheidender Bedeutung

Eine wesentliche Voraussetzung für die entschiedenen Massnahmen bleiben weiterhin die Impf- sowie die Testkapazitäten. Booster-Impfungen erhalten nicht nur aufgrund der Omikron-Variante eine wohl noch grössere Bedeutung, sondern sind mit der Einführung von 2G+-Regelungen auch integraler Bestandteil der Massnahmen. Dasselbe gilt für die Testkapazitäten: Gerade hier muss nicht nur die entsprechende Menge sichergestellt werden, sondern darüber hinaus müssen auch schnelle Resultate verfügbar sein.

Eine wesentliche Voraussetzung für die entschiedenen Massnahmen bleiben weiterhin die Impf- sowie die Testkapazitäten. Booster-Impfungen erhalten nicht nur aufgrund der Omikron-Variante eine wohl noch grössere Bedeutung, sondern sind mit der Einführung von 2G+-Regelungen auch integraler Bestandteil der Massnahmen. Dasselbe gilt für die Testkapazitäten: Gerade hier muss nicht nur die entsprechende Menge sichergestellt werden, sondern darüber hinaus müssen auch schnelle Resultate verfügbar sein.

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