Abstimmungssonntag Bedauerliches Nein zum Stempelabgaben-Gesetz
Auf eidgenössischer Ebene befand das Stimmvolk über vier wirtschaftsrelevante Vorlagen: Das Gesetz über die Stempelabgaben, das Massnahmenpaket zugunsten der Schweizer Medien und die Initiative für ein Tier- und Menschenversuchsverbot wurden abgelehnt. Die Initiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» wurde angenommen.
Stempelabgabe hindert Innovationsfähigkeit
Nimmt ein Unternehmen neues Eigenkapital auf, fällt weiterhin die Stempelabgabe an. Damit werden nicht nur Investitionen in Innovationen gehemmt, sondern auch die unternehmerische Eigenverantwortung eingeschränkt und die Krisenfestigkeit der Firmen geschwächt. Eine schlechte Nachricht für die Wettbewerbsfähigkeit und den Wohlstand der Ostschweiz, zeigt sich IHK-Direktor Markus Bänziger überzeugt: «Mit der Beibehaltung der Stempelabgabe wird die Chance verpasst, die Innovationsfähigkeit unserer Unternehmen zu stärken. Zudem setzt die Politik mit der Besteuerung der Kapitalstärkung falsche Signale.» Für die IHK werde die Stärkung eines innovationsfreundlichen Umfelds weiterhin hohe Priorität geniessen, so Markus Bänziger weiter.
Trennung der Gewalten aufrechterhalten
Freie Medien sind in einer Demokratie unerlässlich. Eine Neuordnung der heutigen Medienförderung ist angezeigt, aber das vorgelegte Mediengesetz bot dafür keine geeignete Grundlage. Die Massnahmen hätten eine marktverzerrende und rückwärtsgerichtete Wirkung gehabt. Die IHK begrüsst entsprechend die Ablehnung des Mediengesetzes und ist überzeugt, dass dies langfristig die Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit der Medien stärkt. Zudem wird damit der Weg für ein Gesetz geebnet, das die Mängel der abgelehnten Vorlage behebt.
Werbefreiheit weiter eingeschränkt
Mit der Annahme des Tabakwerbeverbots wird die Werbefreiheit weiter eingeschränkt. Kinder- und Jugendschutz im Bereich der Tabakprodukte haben eine unbestrittene Bedeutung. Die IHK erachtet ein allgemeines Werbeverbot jedoch als unverhältnismässigen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit. Das Verbot stellt ein gefährliches Präjudiz für weitere Werbeverbote dar. «Werbung darf in einer funktionierenden Marktwirtschaft nicht breit verboten werden. Sie ist vielmehr Voraussetzung für einen effizienten Wettbewerb», erläutert IHK-Direktor Markus Bänziger.
Klares Vertrauensvotum für die Schweizer Forschung
Mit dem klaren Nein zur Initiative für ein Tier- und Menschenversuchsverbot spricht sich die Stimmbevölkerung gegen ein bedingungsloses Verbot von Tierversuchen und Forschung am Menschen in der Schweiz aus. Damit wird die medizinische Versorgung nicht unnötig riskiert. Tierversuche sind für die Forschung nach wie vor notwendig und somit auch für den medizinischen Fortschritt der Schweiz. Mit der Ablehnung der Initiative wurden die Wichtigkeit des Forschungsstandorts Schweiz anerkannt sowie massive Importbeschränkungen für Medikamente für Mensch und Tier aus dem Ausland abgewendet.