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FIFA WM 2022: Vorübergehende Zulassung der Rundfunkausrüstung in Katar

Carnet ATA für Katar FIFA WM 2022: Vorübergehende Zulassung der Rundfunkausrüstung in Katar

Das ICC Sekretariat in Paris wurde von der Handelskammer von Katar (QCCI) darüber informiert, dass die Zollbehörde in Katar die Verwendung des Carnet ATA für Waren gemäss Anhang B.2 des Istanbuler Abkommens während der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2022 genehmigt hat.

Katar hat das Carnet-ATA-Verfahren ausschliesslich für Ausstellungen und Messen am 1. August 2018 eingeführt. Berufsausrüstung, die unter Anhang B.2 fällt, wie beispielsweise Rundfunkgeräte, konnten ursprünglich nicht mit Carnets ATA für die vorübergehende Verwendung nach Katar eingeführt werden. In Anbetracht der Notwendigkeit der Medienbranche und um die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2022 zu erleichtern, hat die QCCI große Anstrengungen unternommen, um mit den katarischen Behörden über eine Ausweitung des Geltungsbereichs zu diskutieren.

Bitte beachten Sie, dass die Erweiterung ausnahmsweise gilt und nur für die FIFA Fussball- Weltmeisterschaft 2022 (von Oktober bis Ende Dezember 2022) gültig ist. Das endgültige Datum der Wiederausfuhr wird von den katarischen Zollbeamten zum Zeitpunkt der Einreise angegeben, wobei die Zeit berücksichtigt wird, die für die Einfuhr und Wiederausfuhr aus Katar benötigt wird. Im Weiteren weisen wir darauf hin, dass die Erweiterung nicht für Berufsausrüstung im Allgemeinen, sondern nur für Rundfunkausrüstung gemäss Anhang I der Anlage B.2 anwendbar ist. Um von der Sonderanwendung zu profitieren, wird empfohlen, „Professional Equipment/FIFA World Cup 2022“ in Feld C „Verwendungszweck der Waren“ des ATA-Carnet-Deckblattes und der Trennabschnitte anzugeben.

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