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Anpassung des Universitätsgesetz nach aktuellen Entwicklungen und Bedürfnissen

Vernehmlassungsantwort Revision Universitätsgesetz Anpassung des Universitätsgesetz nach aktuellen Entwicklungen und Bedürfnissen

23. Februar 2022 | Der Kanton St. Gallen verfügt mit der Universität St.Gallen über eine ausgezeichnete Bildungsstätte. Fach- und Führungskräfte von morgen profitieren von Forschungs- und Lehrexzellenz. Unternehmen erhalten Zugang zu Know-how und interagieren mit der Wissenschaft. Die Wertschöpfung für die Region übersteigt die öffentlichen Investitionen um ein Mehrfaches. St.Gallen und die gesamte Ostschweiz sind international ein Begriff. Kurzum: Die Universität ist ein Leuchtturm und das soll so bleiben. Mit der Revision des Universitätsgesetzes werden die Rahmenbedingungen und der Handlungsspielraum definiert – und somit die Weichen für die HSG der Zukunft gestellt. Das revidierte Universitätsgesetz muss daher der HSG Entfaltungsmöglichkeiten einräumen und kein zu enges regulatorisches Korsett auferlegen. Der Anspruch muss es sein, dass die HSG ihre Position als führende Bildungs- und Forschungsstätte im deutschsprachigen Raum festigt: Dank Eigenständigkeit, Vernetztheit und Freiheit in Forschung und Lehre.

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