Ursprungszeugnisse korrekt erstellen
Die VUB (Verordnung über die Ursprungsbeglaubigung) und die VUB-WBF (Verordnung des Eidgenössischen Departementes für Wirtschaft, Bildung und Forschung über die Beglaubigung des nichtpräferenziellen Ursprungs von Waren) schreiben vor, welche Ursprungsbedingungen und Verfahrensbestimmungen eingehalten werden müssen, damit eine Ursprungsbescheinigung beglaubigt werden kann.
Die Beglaubigungsstellen der Handelskammern stellen immer wieder fest, dass das Beglaubigungsgesuch sowie das Ursprungszeugnis nicht korrekt ausgefüllt sind oder wichtige Nachweise zur Kontrolle des Ursprungs einer Ware fehlen bzw. nicht vollständig sind. Wertvolle Zeit geht verloren und die Ware kann nur mit Verzögerungen im Bestimmungsland importiert werden.
Die Beglaubigungsstellen sind der Oberzolldirektion unterstellt. Falschdeklarationen haben für den Exporteur und den Aussteller des Beglaubigungsgesuches strafrechtliche Konsequenzen zur Folge.
An diesem Praxis-Seminar erklären wir Ihnen ausführlich, wie Beglaubigungsgesuche und Ursprungszeugnisse korrekt auszustellen sind und welche Ursprungsnachweise der Handelskammer für Handelsware vorzulegen sind. Die Teilnehmer erhalten ein umfangreiches Nachschlagwerk mit diversen Fallbeispielen und Mustern von korrekt ausgestellten Dokumenten.
Preis: 290 SFr.
Preis Nicht-IHK-Mitglied: 350 SFr.
Veranstalter
IHK St.Gallen-Appenzell
www.ihk.ch
Kontakt
Remo Wild, Leiter Exportdienste
legalisationihk.ch
071 224 10 20