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IHK-Forderung wird mit neuem CO2-Gesetz umgesetzt

Neues CO2-Gesetz IHK-Forderung wird mit neuem CO2-Gesetz umgesetzt

20. März 2024 | Am vergangenen Freitag haben National- und Ständerat dem revidierten CO2-Gesetz klar zugestimmt. Dabei wurde die Möglichkeit der Befreiung von der CO2-Abgabe auf alle Unternehmen ausgeweitet, welche sich verpflichten, ihren Ausstoss mit einem Dekarbonisierungsplan zu reduzieren. Damit sind Schweizer Unternehmen international wettbewerbsfähig. Die IHK hat die Ausweitung bereits im August 2022 gefordert und begrüsst das neue CO2-Gesetz.

Im Sommer 2021 wurde das CO2-Gesetz vom Volk abgelehnt. Die IHK sprach sich damals mit Vorbehalten dafür aus; insbesondere waren Bedenken beim Klimafonds, dem hohen Inlandanteil der Kompensationsmassnahmen, und der fehlenden Technologieneutralität vorhanden. Diese Massnahmen führen zu einem staatlichen Markteinfluss und zu Ineffizienzen bei der Erreichung des von der IHK St.Gallen-Appenzell unterstützten ambitionierten Ziels der Halbierung der CO2-Emissionen bis 2030 und des Netto-Null-Ziels bis 2050.

Verbesserte Gesetzesvorlage

Mit dem neuen CO2-Gesetz wurden die meisten dieser Bedenken ausgeräumt. Der Klimafonds wurde aus dem Gesetz gestrichen, der Inlandanteil an der Reduktion der Treibhausgase wird nicht mehr vom Parlament verbindlich festgelegt, sondern vom Bundesrat bestimmt, und der Umfang der technologiegebundenen Förderung wurde reduziert. Besonders hervorzuheben ist jedoch der Entscheid, dass sich künftig alle Unternehmen von der CO2-Abgabe befreien lassen können. Bisher war diese Befreiung, verbunden mit einer Reduktionspflicht, denjenigen Branchen vorbehalten, die einen verhältnismässig hohen CO2-Ausstoss aufweisen. Dazu gehören insbesondere Teile der Industrie. Mit der Möglichkeit der Abgabebefreiung für alle Unternehmen wird einerseits ein Anreiz für eine wirksame Reduktion des CO2-Ausstosses geschaffen und andererseits die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer KMU gestärkt. Die IHK St.Gallen-Appenzell hat sich bereits im August 2022 im EcoOst Vademecum «Versorgungssicherheit in Zeiten der Energiewende» für diese Massnahme ausgesprochen.

Förderung für Fahrpläne zur Dekarbonisierung bis Ende 2024

Für die Erstellung von Dekarbonisierungsplänen können Unternehmen noch bis Ende 2024 Förderbeiträge von maximal 35‘000 Franken bei EnergieSchweiz, Teil des Bundesamtes für Energie, beantragen. Unter anderem bietet die Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) eine Roadmap zur Dekarbonisierung an. Im Zentrum des neuen Gesetzes steht aber nicht die Förderung, sondern weiterhin die Lenkungsabgabe auf CO2-Emissionen in der Höhe von 120 Franken pro Tonne. Dafür spricht sich IHK-Direktor Markus Bänziger aus: «Mit Lenkungsabgaben werden Kostenwahrheit und das Verursacherprinzip eingeführt. Wer mehr CO2 ausstösst, bezahlt auch mehr. Gleichzeitig wird durch die CO2-Befreiung für alle Unternehmen die Schweizer Wirtschaft im internationalen Wettbewerb entlastet.»

Zielführende Richtwerte vom Bundesrat gefordert

Die Ostschweizer Wirtschaft leistet ihren Beitrag zur Erreichung der ehrgeizigen CO2-Reduktionsziele. Dabei ist sie auf konstruktive Rahmenbedingungen angewiesen, die eine ressourceneffiziente Wertschöpfung erlauben. Das neue CO2-Gesetz ist nur ein Teil dieser Rahmenbedingungen, bildet aber eine konstruktive Grundlage für das Engagement der Unternehmen für einen nachhaltigen Wirtschaftsstandort dar. Es liegt nun am Bundesrat, zielführende Richtwerte für die inländische Reduktion von Treibhausgasemissionen festzulegen und für einen effizienten Einsatz der gesprochenen Fördergelder zu sorgen.