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Freiheit und Eigenverantwortung in der Altersvorsorge

Selbstständig Erwerbstätige Freiheit und Eigenverantwortung in der Altersvorsorge

Der Traum der Selbstständigkeit ist verheissungsvoll. Eine eigene Unternehmung aufzubauen ist für viele die Erfüllung schlechthin. Die damit einhergehende Freiheit erfordert aber auch eine grosse Portion Eigenverantwortung, damit die berufliche und private Zukunft auf soliden Beinen steht. Ein zentraler Teil davon ist die eigene Altersvorsorge.

Doch was ändert sich bei der Altersvorsorge, wenn der Schritt in die Selbstständigkeit gewagt wird? Man erhält das, was man in der Regel sucht: mehr Freiheit. Selbstständige sind hinsichtlich ihrer Altersvorsorge vom Gesetzgeber lediglich verpflichtet, im Rahmen der ersten Säule Beiträge an die AHV1, IV2 sowie EO3 zu leisten. Die Beitragspflicht für die ALV4 fällt weg. Da die erste Säule aber lediglich der Existenzsicherung dient, kann die durch die Selbstständigkeit gewonnene Freiheit auch finanzielle Risiken für den Lebensabend mit sich bringen. Eigenverantwortung in der Planung der eigenen Rente ist gefragt. Welche Massnahmen grundsätzlich möglich sind, haben wir zusammengefasst.

Freiwillig in die zweite Säule einzahlen

Eine Möglichkeit, sein Rentenkapital aufzubessern, ist der freiwillige Einkauf in eine Pensionskasse. Dies kann auf drei verschiedenen Wegen erfolgen: erstens durch die Versicherung bei der Vorsorgeeinrichtung des naheliegenden Berufsverbandes. Existiert ein solcher nicht, kann man, zweitens, sich über die Auffangeinrichtung BVG versichern lassen. Grundsätzlich ist dies aber kostspieliger und weniger attraktiv. Drittens, wer seine eigene Unternehmung als juristische Person (GmbH, AG, etc.) gegründet hat, ist als angestellte Person des eigenen Unternehmens obligatorisch BVG-versichert.

In die private Vorsorge investieren

Viele Selbstständige lösen ihre Altersvorsorge über Einzahlungen in die dritte Säule. Diese hat den Vorteil, dass Selbstständige ohne Pensionskasse einen im Vergleich zu Arbeitnehmenden beträchtlich höheren Betrag pro Jahr in die gebundene Vorsorge (Säule 3a) einzahlen können. Das hier angesparte Vermögen kann vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Banken und Versicherungen bieten sowohl 3a-Konten als auch 3a-Depots an. Die Wahl sollte je nach Risikoprofil der Anlegerin oder des Anlegers gefällt werden.

Eigene Bedürfnisse klären

Entscheidend für die richtige Wahl der Altersvorsorge ist zu klären, wo die eigenen Bedürfnisse liegen. Wie viel Einkommen benötige ich im Alter? Bevorzuge ich eine Rente oder die Auszahlung eines Kapitalstockes? Welches Risiko bin ich einzugehen bereit, um höhere Renditen aus meinem Kapitalstock zu erzielen? Welche Rücklagen bringe ich aus eigenen Investitionen am Geld- oder Kapitalmarkt mit? Die gewonnene Freiheit bringt also auch Eigenverantwortung mit sich. Sind die Bedürfnisse aber geklärt, steht einer massgeschneiderten Lösung nichts im Weg.

1. Säule

Beitragspflichtig:

  • AHV, IV sowie EO
  • ALV fällt weg
  • AHV-Rente allein reicht nicht, um Lebensstandard zu erhalten

2. Säule

Keine Beitragspflicht!
Freiwilliger Einkauf über:

  • Vorsorgeeinrichtung des naheliegenden Berufsverbandes
  • Auffangeinrichtung BVG
  • Umwandlung Unternehmen in juristische Person

3. Säule

Keine Beitragspflicht!

  • Für Selbstständige ohne Pensionskasse gelten sehr hohe jährliche Maximalbeiträge, welche von der Steuer abgezogen werden können (3a, gebundene Vorsorge)
  • Zudem profitieren Anleger in der Regel von höheren Zinsen als bei einem Sparkonto

1 Alters- und Hinterlassenenversicherung

2 Invalidenversicherung

3 Erwerbsersatzordnung

4 Arbeitslosenversicherung

 

Dieser Artikel erschien am 28. Februar 2024 im Mitgliedermagazin IHKfacts zum Thema Vorsorge.