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Zertifikat als geeignetes Instrument gegen neuerlichen Teil-Lockdown

Bundesratsentscheid Coronavirus Zertifikat als geeignetes Instrument gegen neuerlichen Teil-Lockdown

26. August 2021 | Der Bundesrat will bei Bedarf die Covid-Zertifikatspflicht ausdehnen. Die IHK St.Gallen-Appenzell bedauert, dass dieser Schritt notwendig ist, erachtet ihn bei einer sich weiter verschärfenden epidemiologischen Lage aber als angebracht. Pauschale wirtschaftliche und gesellschaftliche Einschränkungen bis hin zu einem neuerlichen Teil-Lockdown sind auf jeden Fall zu verhindern. Die Arbeitgeber erhalten derweil wohl endlich die Möglichkeit, das Zertifikat eigenverantwortlich einzusetzen.

Der Bundesrat hat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, eine Ausdehnung der Covid-Zertifikatspflicht bei den Kantonen in die Konsultation zu geben. Damit will er vorsorglich die Grundlage für eine rasche Intervention schaffen, falls sich eine Überlastung der Spitäler abzeichnet.

Mit Covid-Zertifikat Schliessung von Betrieben und Branchen verhindern

Bald sind alle impfwilligen Personen vollständig geimpft. IHK-Direktor Markus Bänziger zeigt sich überzeugt: Weitreichende staatliche Einschränkungen sind dann kaum noch zu rechtfertigen. Steigende Infektionszahlen müssen in Kauf genommen werden, jedoch ist eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Denn: Die Folge wären erneute pauschale Einschränkungen des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und privaten Lebens. Für diesen Fall muss ein Eskalationsstufenplan bereitgehalten werden, der von Bund und Kantonen rasch umgesetzt werden kann. Die Ausweitung der Zertifikatspflicht auf Bereiche mit erhöhtem Übertragungsrisiko ist dabei ein geeignetes Instrument.

Vor dem Hintergrund der sich wieder verschärfenden epidemiologischen Lage begrüsst die IHK St.Gallen-Appenzell deshalb den gestrigen vorsorglichen Bundesratsentscheid.

Eigenverantwortlicher Zertifikatseinsatz in Betrieben ermöglichen

Auf betrieblicher Ebene soll es jedem Unternehmen freigestellt sein, das Covid-Zertifikat eigenverantwortlich einzusetzen. Für Restaurants oder kleinere Konzerte ist dies bereits heute möglich, sie können den Zutritt freiwillig auf Gäste mit gültigem Zertifikat beschränken. Darüber hinaus sollen aber auch die Arbeitgeber von ihren Mitarbeitenden einen Nachweis verlangen können. Damit können sie einerseits Einschränkungen im Betrieb aufheben und andererseits ihrer Fürsorgepflicht nachkommen. Es ist deshalb zu begrüssen, dass der Bundesrat hierfür nun eine Rechtsgrundlage schaffen möchte.

Testkosten für Zertifikatszwecke werden konsequenterweise nicht mehr übernommen

Die Impfung ist der beste Weg, sich und vor allem auch sein Umfeld zu schützen. Hier sind insbesondere die Kantone in der Pflicht, eine Versachlichung der emotional geführten Debatte herbeizuführen und den Nutzen zu betonen.

Ein staatlich angeordnetes Impfobligatorium als Ultima Ratio erachtet die IHK als nicht verhältnismässig. Wenn sich jemand nicht impfen lassen möchte, dann ist dies als individuelle Entscheidung so zu akzeptieren. Aber diese Person soll dann auch den gesellschaftlich wahren Preis für ihren Entscheid bezahlen. Potenziell infektiöse Personen gefährden nicht nur sich selbst. Ihr Verhalten hat auch direkte Auswirkungen auf die individuellen Freiheiten Dritter, die sie nicht berücksichtigen. In der Konsequenz bedeuten diese externen Effekte, dass die Covid-Tests ab dann nicht mehr für Zertifikatszwecke kostenlos sein sollen, wenn alle Impfwilligen geimpft sind – mit Ausnahmen für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Dass der Bund die Testkosten für Zertifikatszwecke ab dem 1. Oktober nicht mehr übernimmt, ist somit folgerichtig.