Neue EU-Maschinenverordnung
Was ändert sich für Ostschweizer Maschinenbauunternehmen?
Im Juli 2023 trat die neue EU-Maschinenverordnung in Kraft. Dies bedeutet: Nach einer Übergangsfrist von 42 Monaten – also per 20. Januar 2027 – dürfen in der EU nur noch jene Produkte, welche die neuen Anforderungen erfüllen, in Umlauf gebracht werden. Für Schweizer Exporteure aus der MEM-Branche gilt es nun, die Zeit zu nutzen und sich darauf vorzubereiten. Wie sind Ostschweizer Maschinenunternehmen betroffen, und was gilt es bei der neuen Gesetzgebung zu beachten?
Im gemeinsamen Webinar von Swissmem und den IHK St.Gallen-Appenzell sowie Thurgau beantwortet Urs Meier, Leiter Regulatorisches bei Swissmem, die Fragen rund um die neue Maschinengesetzgebung der EU. Das Webinar findet exklusiv für die Mitglieder der beiden IHK statt und ist für diese kostenlos.
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