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Steuerreform zwingend für Wirtschaftsstandort

Abstimmungen vom 12. Februar 2017: Ja zu Unternehmenssteuer und NAF-Beschluss Steuerreform zwingend für Wirtschaftsstandort

20. Dezember 2016 | Die Unternehmenssteuerreform III ist für die Schweiz von grosser Bedeutung, um als Wirtschaftsstandort attraktiv zu bleiben. Die Reform eliminiert die Ungleichbehandlung der Unternehmen: Für lokale KMU oder internationale Grosskonzerne gelten neu die gleichen Steuersätze. Die IHK St.Gallen-Appenzell empfiehlt eine Annahme der Steuerreform. Ebenfalls die Ja-Parole hat der IHK-Vorstand zum Bundesbeschluss zur Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr gefasst.

Am 12. Februar 2017 kommen drei eidgenössische Vorlagen vors Volk. Für die Wirtschaft von grösster Bedeutung ist die Unternehmenssteuerreform III. Die Anpassung bei den Unternehmenssteuern ist unausweichlich, wenn die Schweiz weiterhin ein attraktiver Wirtschaftsstandort bleiben soll. Bisher profitierten gewisse Unternehmen von Sonderregeln, die ausländische Gewinne tiefer besteuern. In Zukunft werden alle Unternehmen – egal ob lokales KMU oder internationaler Grosskonzern – nach den gleichen Vorschriften besteuert.

Unternehmenssteuern stark angestiegen

Die Reform führt zu einem international akzeptierten System und stellt sicher, dass die Schweiz ein attraktiver Forschungs- und Werkplatz bleibt. Nur wer im globalen Standortwettbewerb gut positioniert ist, zieht Unternehmen an und kann Arbeitsplätze erhalten und schaffen. Eine erfolgreiche Standortpolitikik führt wiederum zu Steuereinnahmen. So zahlen die internationalen Unternehmen über 5 Milliarden Franken an Steuern. In den letzten 25 Jahren haben sich die Steuereinnahmen der Unternehmen vervierfacht und sind in dieser Zeit viel stärker angestiegen als die Steuereinnahmen der natürlichen Personen. Ein Beweis dafür, dass die Kritik von linker Seite nichts als Stimmungsmache gegenüber der Wirtschaft ist. Denn kurzfristige Ausfälle werden durch ein wettbewerbsfähiges Steuersystem mehr als kompensiert.
Der Vorstand der IHK St.Gallen-Appenzell empfiehlt deshalb ein klares Ja zur Reform der Unternehmenssteuern.

Sichere Grundlage für Strassenfinanzierung

Auch zu einer zweiten Vorlage hat der IHK-Vorstand die Ja-Parole gefasst: Mit der Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF) werden Betrieb, Erhalt und Fertigstellung des Nationalstrassennetzes, die Beseitigung von Engpässen sowie Projekte des Agglomerationsverkehrs finanziert. Eine gut ausgebaute und funktionierende Infrastruktur ist für die Wirtschaft wichtig. Dass nach dem Ausbau der Bahninfrastruktur nun auch die Strasseninfrastruktur wieder zum Zug kommt, ist richtig und wichtig. Der NAF, der den befristeten Infrastrukturfonds ablöst, schafft die Voraussetzung für die Stärkung des Verkehrsnetzes.