Nationale Vorlagen vom 3. März NEIN zur 13. AHV-Rente!
Die AHV ist ab 2030 defizitär
Am 25. September 2022 hat das Stimmvolk die Reform AHV 21 knapp angenommen, womit die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) zwar vorerst stabilisiert wurde, aber ohne weitere Massnahmen gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen bereits ab 2029 ein negatives Umlageergebnis aufweisen wird. Die Reform beschränkte sich darauf, die immer länger ausbezahlten Altersrenten für eine immer grössere Gruppe von Rentenbeziehern durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuerabzüge zu finanzieren. Soll das Dreisäulensystem aus umlagefinanzierter Altersvorsorge (erste Säule), kapitalgedeckter beruflicher Vorsorge (zweite Säule) und eigenverantwortlich finanzierter privater Vorsorge (dritte Säule) auch in Zukunft Bestand haben, müssen die Systeme der Zeit angepasst werden.
Die erste Säule, die AHV, wurde am 1. Januar 1948 eingeführt. Ihr Finanzierungsmodell basiert auf dem Umlageverfahren, wodurch die Einnahmen eines Jahres die Ausgaben decken sollen. Oberstes Ziel der AHV ist die Sicherung des Existenzminimums im Alter. Die Leistungsfähigkeit des Systems hängt entscheidend davon ab, dass die Lohnsumme mindestens so stark steigt wie die Renten. Dies ist heute nicht mehr der Fall: Während 1948 noch 6,3 Erwerbstätige auf einen Rentner bzw. eine Rentnerin kamen, sind es heute mit 3,2 Erwerbstätigen nur noch halb so viele. Dieses Verhältnis wird weiter schwinden. Das hat zwei Gründe: Erstens gehen in den kommenden Jahren mehr Leute in Rente, als in den Arbeitsmarkt einsteigen. Die geburtenstarken Jahrgänge lassen sich pensionieren, nur geburtenschwache Jahrgänge kommen nach. Zweitens ist die durchschnittliche Lebenserwartung seit der Einführung der AHV erheblich gestiegen: von 12 auf 20 Jahre bei den Männern und von 13 auf 23 Jahre bei den Frauen. Dies bedeutet eine enorme finanzielle Mehrbelastung für die AHV.
Gezielte Massnahmen sind gefragt
In einer sozialen Marktwirtschaft spielen nicht nur finanzielle Kennzahlen eine Rolle. Gemäss einer von Pro Senectute in Auftrag gegebenen Studie leben 15,4 Prozent der über 65-Jährigen unter der Armutsgrenze. Etwa 2,7 Prozent, das sind rund 46'000 Rentnerinnen und Rentner, verfügen über kein Vermögen, um ihr geringes Einkommen auszugleichen, und sind somit ausweglos arm. Umgekehrt sind 84,6 Prozent der über 65-Jährigen finanziell ausreichend abgesichert und benötigen keine zusätzliche AHV-Monatsrente, um ihr Existenzminimum zu sichern. Die schweizerische Altersvorsorge erfüllt weitgehend ihren Zweck.
Obwohl Altersarmut in der Schweiz also nicht weit verbreitet ist und die Kaufkraft der AHV-Renten langfristig steigt, darf sie von der Politik nicht ignoriert werden. Eine 13. AHV-Rente nach dem Giesskannenprinzip für alle AHV-Bezügerinnen und -Bezüger ist aber eindeutig der falsche Ansatz. Vielmehr sollten solche Fälle gezielter identifiziert und politisch angegangen werden, um die Effizienz des Altersvorsorgesystems zu verbessern.
Vertrauen und Verantwortung als Grundpfeiler
Nun geht es nebst der Finanzierung der ersten Säule sowie dem effizienteren Entgegenwirken von Altersarmut auch um das Vorsorgesystem der AHV an sich. Dieses beruht auf dem Prinzip des Generationenvertrages. Wie in jedem Vertragswerk ist das gegenseitige Vertrauen in die Erfüllung der Pflichten aller Parteien Grundvoraussetzung für das Unterzeichnen einer Vereinbarung. Gerät die sich bereits in Schieflage befindliche AHV durch eine Ausweitung der Ausgabenseite weiter in Schwierigkeiten, schwächt dies den Glauben an das System. Gemäss dem Sorgenbarometer 2023 der Credit Suisse gehört die Altersvorsorge bereits heute zu den Top-Sorgen der Schweizer Bevölkerung. Damit die Sorge nicht Überhandnimmt und das Vertrauen in die AHV nicht gänzlich erlischt, darf die finanzielle Schieflage nicht noch prekärer werden. Die Zukunft der AHV steht auf dem Spiel und wir sind gemeinsam für den Erhalt verantwortlich.