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Mantelerlass: Chance für das Alpenrheinkraftwerk

Energieversorgungssicherheit Mantelerlass: Chance für das Alpenrheinkraftwerk

30. Juni 2023 | Die IHK St.Gallen-Appenzell unterstützt den Vorschlag des Bau- und Umweltdepartements St.Gallen für eine Änderung im Mantelerlass, die den Bau eines Alpenrheinkraftwerks im Raum Sargans ermöglichen soll. Der Bau von Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energien in Biotopen von nationaler Bedeutung soll möglich sein, wenn dafür gleichwertiger Ersatz geschaffen wird.

Mit dem Vademecum «Versorgungssicherheit in Zeiten der Energiewende» beschäftigte sich die IHK St.Gallen-Appenzell intensiv mit dem Thema Energie. Damit eine sichere, ökologisch nachhaltige und wirtschaftlich kompetitive Energieversorgung gewährleistet werden kann, braucht es einen raschen Ausbau erneuerbarer Energien. Hierzu muss auch die Ostschweiz ihren Beitrag leisten. Entsprechend forderte die IHK St.Gallen-Appenzell zusammen mit der IHK Thurgau den Bau eines Alpenrheinkraftwerks im Raum Sargans.

Geltendes Recht lässt kein Rheinkraftwerk zu

Im Auftrag des Kantonsrats prüfte die St.Galler Regierung die Machbarkeit eines Rheinkraftwerks im Raum Sargans. Dabei wurde festgestellt, dass die künstlich erstellte Böschungen des Hochwasserdamms den höchst möglichen Schutzstatus eines Biotops von nationaler Bedeutung aufweist. Mit der Revision des Energiegesetztes 2018 sind zwar Bestimmungen in Kraft getreten, die das nationale Interesse an Anlagen zur Produktion von erneuerbaren Energie den Schutzinteressen von Natur- und Heimatschutz gleichstellen, gleichzeitig wurden solche Anlagen in Biotopen von nationaler Bedeutung jedoch ausgeschlossen.

Mantelerlass: Die Chance auf eine Korrektur

Bundesbern hat den Handlungsbedarf bei der Energieversorgungssicherheit erkannt. Die nationalen Räte beraten seit längerem das entsprechende zentrale Geschäft, den sogenannten Mantelerlass. Beim Mantelerlass besteht zwischen den beiden Räten bezüglich der Berücksichtigung der gennanten nationalen Biotope eine Differenz. Während der Ständerat im Sinne der Förderung erneuerbarer Energien die Regelung zu den Biotopen streichen will, will der Nationalrat diese belassen und lediglich durch eine Ausnahme für Gletschervorfelder, alpine Schwemmebenen oder Schwall-Ausleitkraftwerke ergänzen. 

Aus Sicht der IHK ist es zentral, dass erneuerbare Energiequellen so rasch wie möglich erschlossen werden können. Die Energiekrise vom Winter 2022/2023 hat aufgezeigt, wie schnell eine Mangellage bevorstehen kann. Hierfür sollen alle Regionen in der Schweiz einen Beitrag leisten, auch die Ostschweiz.

Die IHK St.Gallen-Appenzell spricht sich somit für den Vorschlag des Bau- und Umweltdepartements St.Gallen aus, Art. 12 im Mantelerlass durch einen Buchstaben d zu ergänzen. Dadurch soll der Bau neuer Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie in Biotopen von nationaler Bedeutung ermöglicht werden, wenn dafür gleichwertiger Ersatz geschaffen wird.