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IHK begrüsst Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Kantonale Abstimmungen vom 19. November 2023 IHK begrüsst Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

19. November 2023 | Das St.Galler Stimmvolk hat sich mit 63,13% deutlich für die Erhöhung der Beiträge für die externe Kinderbetreuung und damit für eine verbesserte Vereinbarkeit von Beruf und Familie ausgesprochen. Zudem wurde der Gegenvorschlag zur Einheitsinitiative «St.Galler Klimafonds» mit 65,21% angenommen. Damit ist die Finanzierung des St.Galler Energiekonzepts bis 2030 gesichert.

Die St.Galler Stimmbevölkerung stimmte am 19. November 2023 über drei kantonale Vorlagen ab. Dabei hat sie sich für die Erhöhung der kantonalen Mittel für die externe Kinderbetreuung auf CHF 10 Millionen, gegen die Einheitsinitiative «St.Galler Klimafonds» sowie für den Gegenvorschlag der Regierung zum Sonderkredit von CHF 60 Millionen für das Energiekonzept 2021-2030 ausgesprochen. Die Industrie- und Handelskammer St.Gallen-Appenzell (IHK) hatte beide Geschäfte zur Annahme empfohlen.

Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

«Die Erhöhung der Beiträge für die externe Kinderbetreuung stärkt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und soll so zur Linderung des Arbeitskräftemangels beitragen», bekräftigt IHK-Direktor Bänziger. Ein bedarfsorientiertes Kinderbetreuungsangebot verbessert zudem die Stellung des Kantons St.Gallen im Standortwettbewerb.

Finanzierung des Energiekonzepts bis 2030 gesichert

Mit dem Energiekonzept 2021-2030 sollen die CO2-Emmissionen im Kanton St.Gallen bis 2030 halbiert werden. Die IHK engagiert sich dabei als Schlüsselpartnerin. Mit dem Gegenvorschlag ist die Finanzierung des Energiekonzepts bis 2030 gesichert. «Die Energiewende kann dadurch mit bewährten Instrumenten vorangetrieben werden», sagt IHK-Direktor Markus Bänziger. Die vom Volk und der IHK abgelehnte Klimafonds-Initiative sah die Einführung eines unnötigen, weiteren Finanzierungsinstrumentes vor. Dieses hätte den Kanton zusätzlich finanziell belastet und hätte nicht wie vorgesehen aus dem besonderen Eigenkapital finanziert werden können.