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IHK begrüsst die vollständige Rückkehr zur Normalität

Bundesratsentscheid Coronavirus IHK begrüsst die vollständige Rückkehr zur Normalität

31. März 2022 | Die IHK St.Gallen-Appenzell begrüsst die sofortige Abschaffung der Masken- und Isolationspflicht per 1. April 2022 und unterstützt den Übergang in die normale Lage. Der gestrige Bundesratsbeschluss erlaubt somit die vollständige Rückkehr zur Normalität. Die Hauptverantwortung zum Schutz der Bevölkerung geht wieder zurück an die Kantone. Bei den Unternehmen und der Gesellschaft ist Eigenverantwortung gefragt. Es gilt nun aus den Erfahrungen der zwei Pandemiejahre zu lernen und vorbereitet zu sein auf eine erneut mögliche Pandemiewelle.

Der Bundesrat schafft per Freitag, 1. April 2022, auch die letzten Corona-Massnahmen ab. Betroffen sind die Regelungen bezüglich Isolation positiv getesteter Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Damit erfolgt die Rückkehr in die normale Lage. «Die Aufhebung noch verbliebener Corona-Schutzmassnahmen ab dem 1. April ist aufgrund der aktuellen epidemiologischen Lage zweckmässig und die richtige Entscheidung» sagt IHK-Direktor Markus Bänziger. Der Bundesrat schlägt eine Übergangsphase mit erhöhter Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit bis zum Frühling 2023 vor. Wie die genaue Aufgabenteilung zwischen Kanton und Bund in dieser Phase aussieht und welche Ziele damit angestrebt werden, hat der Bundesrat in einem Grundlagenpapier festgehalten, das bis am 22. April 2022 bei den Kantonen in Konsultation geht.

Übergangsphase bis im Frühling 2023

Die IHK erachtet das vom Bundesrat vorgeschlagene Vorgehen inklusive Grundlagenpapier, das je nach Szenario die Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen regelt als zweckmässig. Da saisonale Covid-Erkrankungswellen auch in Zukunft nicht ausgeschlossen werden können, ist ein Plan für den mittel- und längerfristigen Umgang mit dem Coronavirus unumgänglich. «Es gilt aus den Erfahrungen der beiden Pandemiejahre zu lernen und vorbereitet zu sein für eine nächste mögliche Pandemiewelle», betont Bänziger. Bereits aufgebaute Strukturen müssen soweit erhalten bleiben, wie sie notwendig sind, um eine Überlastung der Gesundheitssysteme zu verhindern. Damit wird gewährleistet, dass rasch auf eine sich verschärfende epidemiologische Entwicklung reagiert werden kann und künftig flächendeckende Lockdowns sowie weitere einschneidende, wirtschaftsschädliche Massnahmen, wie beispielsweise die allgemeine Homeoffice-Pflicht, verhindert werden können.

Rückkehr zur normalen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen

In der normalen Lage haben die Kantone die Verantwortung für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Dank der Aufhebung der besonderen Lage erhalten sie nun wieder ihren üblichen Kompetenzrahmen zurück. Während der letzten zwei Jahre haben die Kantone Kapazitäten und Fähigkeiten aufgebaut, um auf die Entwicklung der Covid-19-Epidemie in geeigneter Form zu reagieren. Obwohl die Kantone im Falle einer Verschlechterung der Lage auf ein breites Instrumentarium zurückgreifen können, muss ein koordiniertes Vorgehen angestrebt werden. «Ein kantonaler Flickenteppich von Corona-Massnahmen, wie wir dies in der Vergangenheit auch gesehen haben, darf in Zukunft nicht mehr vorkommen» fordert Bänziger.

Zurück zur Eigenverantwortung ist wichtig für Wirtschaft und Gesellschaft

Die Rückkehr in die normale Lage bedeutet auch die Rückkehr zur Eigenverantwortung. Für Unternehmen, aber auch für die Gesellschaft. IHK-Direktor Markus Bänziger ist überzeugt, dass dies ein sehr wichtiger Schritt ist: «Nur so kann das Verständnis bei einem nächsten Krisenfall für die «besondere Lage» in der Bevölkerung wieder gewonnen werden. So würde ein damit verbundener Eingriff in die Wirtschaft und Gesellschaft temporär auch akzeptiert.