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Coronavirus und Exportdienste der IHK

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Mit den FAQ bieten wir Ihnen eine Übersicht zu häufigen Fragen, welche sich aufgrund der besonderen Lage mit dem Coronavirus für den internationalen Handel stellen. Die Fragen und Antworten werden laufend ergänzt.

Coronavirus: FAQ zum internationalen Handel

Mit den FAQ bieten wir Ihnen eine Übersicht zu häufigen Fragen, welche sich aufgrund der besonderen Lage mit den Coronavirus für den internationalen Handel stellen. Die Fragen und Antworten werden laufend ergänzt.

 

Carnet ATA

Können Unternehmen noch Carnet ATA beantragen?

Ja, die Zollbehörden in allen Nachbarländern (AT, DE, FR, IT) teilen mit, dass der Transit- und Warenverkehr grundsätzlich nach wie vor erlaubt und möglich ist. Demzufolge gilt derzeit für alle Waren, welche sich mit Carnet ATA in der vorübergehenden Verwendung auf EU-Zollgebiet befinden:

  • Die Waren müssen vor Verfall des Carnet ATA wiederausgeführt und das Carnet ATA muss vorschriftsmässig erledigt werden.

oder

  • Es muss ein Anschluss-Carnet erstellt werden und die entsprechenden Formalitäten müssen vor Verfall des ursprünglichen Carnet ATA sowohl am Schweizer als auch am ausländischen Zoll vorschriftsmässig erledigt werden.

Da bisher keine anderslautenden Anweisungen eingegangen sind, gelten obige Richtlinien derzeit grundsätzlich für alle Länder, in denen die vorübergehende Verwendung mit Carnet ATA möglich ist.

Zu beachten ist, dass der Grenzverkehr auf die grösseren Grenzübergänge kanalisiert wird und Grenzschliessungen auf die ganze Schweiz ausgeweitet werden. Die Lage kann sich laufend verändern, daher unbedingt bei Logistikpartnern und Spediteuren aktuelle Informationen einholen.

 

Können Carnet ATA für Privatzwecke noch beantragt werden?

Ja, jedoch kann zurzeit nicht garantiert werden, dass Grenzübertritte mit Carnet ATA für Privat- oder Freizeitzwecke möglich sind. Die Situation ändert sich fortlaufend, daher können wir zurzeit leider keine gesicherten Informationen zur Verfügung stellen. Da Bürgerinnen und Bürger gebeten werden, nicht zwingend notwendige Reisen zu unterlassen ist das Risiko für Reisende, ihre Rückreise aufgrund zunehmender Einschränkungen nicht mehr antreten zu können, hoch.

 

Was ist zu tun wenn das Carnet ATA bald abläuft aber die Ware nicht ausgeführt werden kann?
Die IHK empfiehlt zum aktuellen Zeitpunkt, trotz der unbestrittenen schwierigen Lage zu versuchen, das Problem mit einem Anschluss-Carnet zu lösen. Auch wenn eine Erledigung dieser Formalitäten im Ausland sich als letztendlich unmöglich herausstellen sollte, so kann anhand eines Anschluss-Carnet immerhin dargelegt werden, dass von Seiten Carnet-Inhaber alles versucht wurde, um die Formalitäten korrekt und fristgerecht zu erledigen. Zudem kann, solange nicht die ganze Wirtschaft und sämtliche Dienstleistungen zum Erliegen kommen, die Ablösung eines Anschluss-Carnet auch auf dem Korrespondenzweg erledigt werden (Post, Kurierdienst). Gegebenenfalls muss im Ausland ein Agent (Spediteur) eingeschaltet werden. Zudem empfiehlt die Vereinigung der Schweizer Handelskammer allen Inhabern von Carnet, welche beim Versuch scheitern, ein Carnet ATA oder sein Ersatzdokument erledigen zu lassen, sämtliche Einzelheiten schriftlich festzuhalten, wie

  • Umstände an der Zollstelle
  • Datum und Zeit der versuchten Erledigung
  • Zugsausfälle, Annullationen von Flügen oder anderen Transportmitteln
  • jegliche weiteren relevanten Informationen

Die Sachverhalte können ausschliesslich von Personen beschrieben werden, welche vor Ort dabei gewesen sind. Eine sorgfältige und umfassende Dokumentation kann sich als nützlich erweisen, falls aus der aktuellen Ausnahmesituation Streitfälle entstehen sollten.

 

Spezialfall Italien

Gemäss italienischen Zollbürgen gibt es nebst dem Anschlusscarnet eine weitere Möglichkeit. Es handelt sich dabei um die sogenannte «authorisation of delayed re-exportation» (Ermächtigung für eine verspätete Wiederausfuhr). Demzufolge gestatten die Anweisungen der italienischen Zollbehörden, die Wiederausfuhr-Abfertigung spätestens einen Monat nach Ablauf der Gültigkeit des Carnet ATA vorzunehmen. Dazu ist vor Ablauf der Carnet-Gültigkeit die Ermächtigung der italienischen Zollbehörden einzuholen.

Betroffene Carnet-Inhaber senden entsprechende Anträge direkt per Mail an esteroatlegalmail.it. Anträge müssen in italienischer oder englischer Sprache verfasst werden und zwingend folgende Angaben enthalten:

  • Grund für den Antrag (“delay caused by the current Corona Virus epidemic”)
  • Nummer des Carnet ATA
  • Gültigkeitsdatum des Carnet ATA
  • Name der für die Erledigung der Formalitäten zuständigen Zollstelle

 

Beglaubigungen

Können noch Ursprungszeugnisse und andere Exportdokumente beantragt werden?
Ja, der Beglaubigungsdienst der IHK wird sämtliche Anträge wie gewohnt kompetent, schnell und unkompliziert abwickeln. Wir stehen Ihnen weiterhin von Montag bis Freitag von 08:00-12:00 und 13:30-17:00 Uhr mit Rat und Tat zur Verfügung. Sie können auf unsere Unterstützung zählen!

 

Können Exportdokumente bei der IHK am Schalter noch beglaubigt oder abgeholt werden?
Ja, der Schalter wird per 11. Mai 2020 wieder geöffnet. Allerdings gilt es, die Schutzmassnahmen des Bundes weiterhin strikt zu befolgen.

 

Exportseminare

Sind alle IHK-Exportseminare in nächster Zeit abgesagt?
Bis zum August 2020 finden keine Seminare statt. Alle Seminare bis zu diesem Zeitpunkt werden auf einen Ersatztermin verschoben. Sie finden die neuen Termine auf unserer Homepage unter der Rubrik Veranstaltungen.

 

Fragen an die Exportabteilung

Wir sind weiterhin für Fragen zu den Exportdienstleistungen für Sie da! Melden Sie sich telefonisch (071 224 10 20) oder per E-Mail (legalisationatihk.ch) bei uns.