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AHV 21: Schritt in die richtige Richtung

Nationale Abstimmungen AHV 21: Schritt in die richtige Richtung

25. September 2022 | Die Industrie- und Handelskammer (IHK) St.Gallen-Appenzell zeigt sich erfreut über das zweifache Ja zur AHV 21. Bedauernswert ist demgegenüber das Nein zur Reform der Verrechnungssteuer.

AHV 21: Schritt in die richtige Richtung, weitere Reformen werden unvermeidlich sein

Die IHK zeigt sich sehr erfreut über das doppelte Ja zur AHV 21 - ein wichtiger Schritt in Richtung einer gesicherten Finanzierung der Altersvorsorge. Gleichzeitig muss man sich keine Illusionen machen: Nachhaltig gelöst werden die Probleme damit nicht. Die finanzielle Schieflage wird sich mit der Pensionierung der geburtenstarken Jahrgänge in den nächsten Jahren weiter verschärfen, wenn nicht rasch Gegenmassnahmen ergriffen werden. Immer weniger Beitragszahler stehen immer mehr Bezügern gegenüber. Die Umverteilung von den Jungen zu den Alten wächst ständig. Auch in der zweiten Säule werden derzeit jährlich mehrere Milliarden Franken von den Erwerbstätigen zu den Pensionierten umverteilt. Das heutige doppelte Ja verschafft zwar etwas Luft. Der Reformbedarf ist aber weiterhin gross.

Deswegen ist für die IHK klar, dass das Rentenalter an die Lebenserwartung gekoppelt werden muss. Seit der Einführung der AHV vor über 70 Jahren beträgt dieses unverändert 65, für die Frau wurde es zwischenzeitlich gar nach unten angepasst. Das widerspiegelt schon längst nicht mehr die Realität unserer Lebensdauer.

Verpasste Chance für Standortattraktivität

Die Reform der Verrechnungssteuer hätte die Unternehmensfinanzierung hierzulande vereinfacht und damit den Schweizer Forschungs-, Werk- und Finanzplatz gestärkt. Damit wären mehr Wertschöpfung, Arbeitsplätze und letztlich auch zusätzliche Steuereinnahmen in der Schweiz verbunden gewesen. IHK-Direktor Markus Bänziger: «Die Schweiz wird mit der geplanten OECD-Steuerreform im Standortwettbewerb demnächst herausgefordert – umso wichtiger wird es in Zukunft sein, unnötige Steuernachteile zu reduzieren und den Unternehmensstandort auch in steuerlicher Hinsicht attraktiv zu halten.»