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Änderung bei der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 CN

Freihandelsabkommen Schweiz-China Änderung bei der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 CN

Der gemeinsame Ausschuss des Freihandelsabkommens Schweiz-China hat entschieden, auf der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 für China Änderungen vorzunehmen.

Diese Änderungen betreffen auf der Vorderseite die Rubriken 3 und 10 ((Optional) wurde gestrichen) und auf der Rückseite wurde der Hinweis auf das Wort Optional in den Rubriken 3 und 10 entfernt. Die Limitierung der Anzahl Warenpositionen wurde von 20 neu auf 50 festgelegt (Punkt 6). Alte Formulare ohne diese Änderungen können demnach ab dem 1. September 2021 nicht mehr verwendet werden. Die neuen Formulare sind ab sofort über die IHK St. Gallen-Appenzell oder über den E-Shop der eidgenössischen Zollverwaltung erhältlich.
 

Weitere Informationen finden Sie auf dem Zirkular der eidgenössischen Zollverwaltung.
(Quelle: EZV)

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