Schriftenreihe Arbeitsmigration

Zuwanderungssysteme im Vergleich

Der freie Personenverkehr für Schweizer und Angehörige der EU steht zum wiederholten Male unter Beschuss. Gäbe es valable Alternativen? Ein Praktikabilitätscheck.

30. Juli 2025

Personenfreizügigkeit mit den Mitgliedstaaten der EU27 sowie den EFTA-Staaten und Drittstaatenkontingente werden als einziges Steuerungsmodell von mehr Unternehmen als vorteilhaft denn als nachteilig eingeschätzt. Den grössten Zuspruch unter den alternativen Steuerungsmodellen erhält das Punktesystem. Alle anderen Modelle fallen bei den Unternehmen klar durch: Kontingente für EU-Bürger, ein Verbot von Familiennachzug sowie eine Zuwanderungsabgabe werden von einer deutlichen Mehrheit der Unternehmen als nachteilig beurteilt.

Dieses Resultat mag in Anbetracht der kontroversen Diskussionen um die Zuwanderungspolitik überraschen: Schliesslich kursieren zahlreiche Vorschläge für alternative Regulierungsmechanismen. Doch auch im Direktvergleich schneidet der Status quo am besten ab. Im Folgenden sollen daher unterschiedliche Ansätze zur Steuerung der Zuwanderung kritisch gewürdigt werden.

1. Status quo Schweiz: Personenfreizügigkeit (PFZ) und Drittstaatenkontingente

Das heutige Zuwanderungssystem der Schweiz unterscheidet zwischen EU/EFTA-Bürgern und Drittstaatenangehörigen. Die Personenfreizügigkeit berechtigt EU/EFTA-Bürger sowie Schweizerinnen und Schweizer im Wesentlichen zur Einreise, zur Erwerbstätigkeit sowie zum Aufenthalt im jeweils anderen Vertragsgebiet, eine Arbeitsstelle oder ausreichend finanzielle Mittel vorausgesetzt.

Drittstaatenangehörige benötigen eine von bestimmten Qualifikationen und einem nachgewiesenen Bedarf des Arbeitgebers abhängige Arbeitsbewilligung. Das System umfasst verschiedene Kategorien von Bewilligungen, die unterschiedliche Rechte und Aufenthaltsdauern beinhalten. Bewilligungsverfahren sind aufwändig, dauern und die Zusage ist unsicher.

2. Personenfreizügigkeit mit Schutzklausel

Die Anrufung der in der PFZ grundsätzlich verankerten Schutzklausel erlaubt es der Schweiz, unter bestimmten Bedingungen die Zuwanderung temporär zu beschränken, um unerwartete Auswirkungen zu bewältigen. Diese Schutzklausel soll verhindern, dass eine übermässige Zuwanderung zu negativen sozialen oder wirtschaftlichen Folgen führt, indem sie flexible Steuerungsmechanismen einführt. Eine solche Ventilklausel könnte Auslösekriterien wie eine bestimmte Schwelle der jährlichen Nettozuwanderung oder steigende Arbeitslosenquoten festlegen, Massnahmen zur vorübergehenden Begrenzung neuer Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen umfassen, eine festgelegte Geltungsdauer von ein bis zwei Jahren haben und regelmässige Evaluationen zur Anpassung beinhalten. Zudem müsste die Anwendung verhältnismässig und transparent sein und eine Konsultation mit der EU vorausgehen, um die bilateralen Beziehungen zu wahren.

3. Kontingentierung

Das Zuwanderungssystem der Kontingentierung begrenzt die Anzahl von Zuwanderern durch jährlich festgelegte Höchstzahlen, die auf das ganze Land und dann auf die Kantone und Branchen verteilt werden. Diese Höchstzahlen bestimmen, wie viele Personen sich innerhalb einer bestimmten Zeitdauer in der Schweiz niederlassen dürfen, basierend auf Kriterien wie Herkunft, Aufenthaltsdauer und Einwanderungsmotiv (z.B. Erwerbstätigkeit, Familiennachzug, Ausbildung). Der Zugang zum Arbeitsmarkt wird für Staatsangehörige aus Drittstaaten durch jährliche Höchstzahlen geregelt und ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Die Kontingente können durch verschiedene Verteilmechanismen wie «first come first served», Lotterien oder Auktionen resp. durch erreichte Punkte (qualifikationsbasierter Mechanismus) oder durch Verwaltungsentscheide entlang vordefinierter Kriterien zugewiesen werden.

4. Punktesystem

Mit einem Punktesystem werden potenzielle Einwanderer nach Kriterien wie Bildung, Berufserfahrung, Sprachkenntnissen und Alter ausgewählt. Ziel dabei ist es, qualifizierte Fachkräfte zu identifizieren und die Einwanderung nach dem Bedarf des Arbeitsmarktes zu steuern und die Integration zu fördern. Das System wird vorwiegend von Kanada oder Inselstaaten wie Australien oder Neuseeland angewendet. Deutschland hat 2024 unter dem Titel «Chancenkarte» ein Punktesystem für die gezielte Fachkräfterekrutierung ausserhalb EU/EFTA/CH-Drittstaaten eingeführt.

5. Zuwanderungsabgabe

Nach dem Modell der Zuwanderungsabgabe sollen Einwanderer oder deren Arbeitgebende die durch die Zuwanderung entstehenden Kosten für die Allgemeinheit kompensieren. Externe Kosten wie Infrastruktur- und Umweltbelastungen sollen demnach internalisiert, Gewinne und Verluste der Zuwanderung gerechter verteilt werden. Höhe und Dauer der Abgabe können je nach Aufenthaltsdauer und spezifischen lokalen Bedingungen variieren. Diese Abgabe gälte für alle Zugewanderten, ausgenommen Flüchtlinge, und die Einnahmen werden zur Entlastung der bisherigen Einwohner verwendet. Länder wie die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), Singapur, Vereinigtes Königreich (UK), Kanada oder Australien steuern die Migration ergänzend über Zuwanderungsabgaben. Ideen für Zuwanderungsabgaben werden auch in der Schweiz öffentlich diskutiert, so bringt das Center for Research in Economics, Management and the Arts (CREMA) die Idee unter dem Titel einer «Kurtaxe» für mindestens Drittstaatenzuwanderer ein, verschiedene Fraktionen des Bundeshauses diskutieren Zuwanderungsabgabemodelle.

Übersicht Zuwanderungssysteme

Dieser Artikel entstand im Rahmen einer umfassenden Analyse der Arbeitsmigration in die Schweiz. Die gesamte Analyse, detaillierte Resultate unserer Mitgliederumfrage und die umfassende Position der IHK St.Gallen-Appenzell finden sie in unserer Schriftenreihe:

Die Position der IHK St.Gallen-Appenzell im Thema Arbeitsmigration

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Knapper Wohnraum und überlastete Verkehrsinfrastruktur sind grosse Herausforderungen unserer Zeit. Die Zuwanderung verschärft solche Herausforderungen, sie ist aber nicht deren einziger Treiber. Deshalb kann eine Einschränkung der Zuwanderung auch nicht die einzige Lösung sein. Stattdessen braucht es eine breite Palette an Massnahmen, um Wohnraum und Mobilität fit für die Zukunft zu machen.

IHK-Unternehmensumfrage «Migration und ihre Bedeutung für Ostschweizer Unternehmen»

Rund 300 Unternehmen aus der ganzen Ostschweiz haben zwischen dem 27. März und dem 9. April 2024 daran teilgenommen. Die zitierten Aussagen stammen aus semistrukturierten Interviews, die im Frühjahr 2024 mit Vertretern verschiedener Branchen geführt wurden.