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Auto in EU-Werkstatt

Auto in EU-Werkstatt

Kann ich mein Auto in der EU in die Werkstatt bringen?

Fragestellung: Ich wohne in Heiden und habe meiner Frau kürzlich einen neuen Wagen gekauft. Da ich viel auf ein schönes Auto gebe, wollte ich das bei einem uns bekannten Autohändler gekaufte Standartmodell gerne in Lörach veredeln und mit einigen Spezials ausstatten lassen. Anfang des Jahres brachte ich das Fahrzeug zu einem Spezialisten in Deutschland. Der Umbau verzögerte sich, so dass wir den Wagen erst sechs Wochen später abholen konnten. Als wir den deutschen Zoll überquerten, wurden wir von den Zollbeamten angehalten. Diese verlangten eine Gebühr von EUR 8'500.-. Als wir uns weigerten, diese Gebühr zu bezahlen – weder der Garagist in der Schweiz noch jener in Deutschland hatten mich darauf hingewiesen – wurde das Fahrzeug kurzerhand konfisziert. Was habe ich falsch gemacht?

Antwort: Sie haben mit dem Auto ihrer Frau eine deklarationsbedürftige aktive Veredelung vorgenommen. Wenn Sie das Fahrzeug bei der ersten Übertretung des Zolls deklariert und offen dargelegt hätte, dass Sie es in Deutschland reparieren lassen möchten, wären keine Zölle angefallen. Gleiches gilt auch für die Schweiz. So ist in der Schweiz für Waren, die zur Veredelung vorübergehend ins Zollgebiet verbracht werden, das Verfahren der aktiven Veredelung anwendbar. In diesem Verfahren können die zur Veredelung bestimmten Waren zollbefreit vorübergehend eingeführt werden. In gewissen Fällen ist auch eine Befreiung von der Mehrwertsteuer auf der Einfuhr (Einfuhrsteuer) möglich. Wiederum gilt, dass es bei der Rückführung des Autos zu spät ist, eine Deklaration am Zoll bei der Rückreise ist nicht mehr möglich. Die Zollstelle erteilt die Bewilligung normalerweise formlos und gebührenfrei mit der Annahme der Zollanmeldung (gilt im In- und Ausland).

Empfehlung: Veredelungen im grenznahen Ausland bei der Ausreise melden.

Stephan Mullis, Staad, 31. März 2015