Vernehmlassung Änderung Weinverordnung
Weinmarkt offen und wettbewerbsfähig halten
Die geplante Änderung der Weinverordnung schafft neue Markteintrittshürden und verzerrt den Wettbewerb.

18. Juni 2026
Mit der Änderung der Weinverordnung soll die Verteilung des Zollkontingents Wein neu geregelt werden. Künftig sollen nur noch jene Unternehmen Zollkontingentsanteile erhalten, die für die Weinbereitung bestimmte Trauben ankaufen und keltern. Die IHK St.Gallen-Appenzell lehnt diese Importregelung entschieden ab: Sie würde Weinimporteure, den Weinhandel, zahlreiche Gastro- und Handelsunternehmen sowie Selbsteinkellerer benachteiligen oder gar faktisch vom Markt ausschliessen.
Aus Sicht der Ostschweizer Wirtschaft braucht es keinen zusätzlichen staatlichen Eingriff in den Weinmarkt. Offene Märkte, freier Aussenhandel und ein diskriminierungsfreier Marktzugang sind zentrale Voraussetzungen für Wettbewerb, Angebotsvielfalt und Innovation. Die vorgeschlagene Kopplung von Importkontingenten an inländische Produktionsleistungen widerspricht diesen Grundsätzen.
Klare Ablehnung der geplanten Importregelung
Bis 2001 waren die Schweizer Weinbauern durch die Kontingente, insbesondere beim Weisswein, geschützt. Per 2001 wurden die Weinkontingente zu einem einzigen Zollkontigent von 170 Mio. Liter zusammengelegt. Dieses Kontingent wurde bis jetzt noch nie ausgeschöpft. Dies führte zu einem intensiveren Wettbewerb und grösstenteils zu enormen qualitativen Verbesserungen bei den Schweizer Weinen.
Die vorgesehene Regelung, wonach künftig nur noch jene Unternehmen Zollkontingentsanteile für das gemeinsame Zollkontingent für Weisswein und Rotwein zugeteilt bekommen, die für die Weinbereitung bestimmte Trauben ankaufen und keltern, lehnen wir entschieden ab. Diese Massnahme stellt einen nicht gerechtfertigten, massiven Eingriff in den Markt dar und schränkt die Wahlfreiheit von Konsumenten massgeblich ein. Er führt zu einer einseitigen, staatlichen Bevorzugung einzelner Akteure auf Kosten der gesamten Weinbranche.
Eine solche Regulierung steht im klaren Widerspruch zu den Grundprinzipien einer offenen, wettbewerbsorientierten und marktwirtschaftlichen Ordnung, wie sie die Schweiz auszeichnet. Anstatt Innovation, Wettbewerb und Vielfalt im Weinhandel zu fördern, würde die vorgeschlagene Regelung neue Markteintrittshürden schaffen, bestehende Handelsstrukturen verzerren und administrative Abhängigkeiten zwischen Produzenten und Importeuren erzwingen.
Diese künstliche Verknüpfung zwischen Inlandproduktion und Importhandel ist weder aus wirtschaftlicher noch aus staatspolitischer Sicht zu rechtfertigen. Mit einer Inlandleistung zur Verteilung der Importkontingente sollen die Schweizer Weine geschützt werden. Doch es ist keine taugliche Lösung, um die Herausforderungen der Weinbranche anzugehen: Sie setzt marktfremde Anreize und benachteiligt systematisch den Grossteil der Weinunternehmen.
Korrektur ist nötig
Daher fordern wir eine Korrektur der vorgeschlagenen Massnahmen:
- Verzicht auf die vorgeschlagene Änderung der Importregelung
- Erhalt eines offenen und diskriminierungsfreien Marktzugangs im Weinhandel
- Keine künstliche Kopplung von Weinimporten an inländische Produktionsstrukturen
Fazit
Eine offene, wettbewerbsorientierte Wirtschaftsordnung lebt von verlässlichen Rahmenbedingungen, unternehmerischer Freiheit und diskriminierungsfreiem Marktzugang. Die vorgeschlagene Änderung der Weinverordnung würde diese Grundsätze unnötig schwächen und einen problematischen Präzedenzfall für staatliche Eingriffe in funktionierende Märkte schaffen.