Nationale Politik

13. AHV-Rente: Keine Erhöhung der Lohnbeiträge

Vernehmlassungsantwort zur Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente.

02. Juli 2024

Der Bundesrat hat am 22. Mai verschiedene Varianten zur Finanzierung einer 13. AHV-Rente in die Vernehmlassung gegeben. Aus Sicht der IHK gibt es hier erheblichen Nachbesserungsbedarf. Eine Erhöhung der Lohnbeiträge ist abzulehnen, stattdessen braucht es strukturelle Massnahmen.

Die IHK hat sich aktiv an mehreren Arbeitsgruppensitzungen mit dem Schweizerischen Arbeitgeberverband und weiteren Verbänden beteiligt. Gemeinsam wurde die folgende Positionierung erarbeitet:

  1. Bei der Finanzierung der Mehrausgaben der 13. AHV-Rente ist jegliche Erhöhung der Lohnbeiträge abzulehnen.
  2. Die Finanzierung der 13. AHV-Rente muss beim Anteil der AHV vorerst befristet und vollständig über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer abgewickelt werden.
  3. Die Senkung des Bundesanteils an die AHV auf 18,7 Prozent soll vorerst mit den Kapitalerträgen des AHV-Fonds finanziert werden.
  4. Für die nächste AHV-Reform müssen zwingend strukturelle Sanierungsmassnahmen (insb. Erhöhung des Referenzalters) beschlossen werden.
  5. Die jährlich einmalige Auszahlung der 13. AHV-Rente wird befürwortet.
  6. Grundsätzlich soll die Finanzierung der 13. AHV-Rente mit deren Umsetzung verknüpft werden.

Zur vollständigen Vernehmlassungsantwort zuhanden des Eidgenössischen Departements des Innern: