Kantonale Politik
Bedarfsgerechte familienergänzende Kinderbetreuung
Vernehmlassungsantwort Totalrevision KiBG
12. Juni 2024
Vom 5. April bis 7. Juni 2024 lief die Vernehmlassung zum «Gesetz über Beiträge für familienergänzende Kinderbetreuung (Totalrevision KiBG)» im Kanton St.Gallen. Die IHK St.Gallen-Appenzell unterstützt die Bestrebungen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie hält in ihrer Stellungnahme jedoch fest, dass die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung differenziert und nachfrageorientiert ausgestaltet werden muss.
Im Kanton St.Gallen stehen sowohl für Kinder im Vorschulalter (0 bis 4 Jahre) als auch für Schulkinder (5 bis 12 Jahre) nur für rund 8 von 100 Kindern Betreuungsplätze zur Verfügung. Im Vergleich dazu liegt der gesamtschweizerische Durchschnitt bei 18 von 100 Kindern im Vorschulalter und bei 13 von 100 Kindern im Schulalter (Stand 2017).
Das Gesetz über Beiträge an die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung unterstützt die politischen Gemeinden mit jährlichen Kantonsbeiträgen. Diese Unterstützung begann 2021 mit 5 Millionen Franken pro Jahr. Im November 2023 stimmten 63 Prozent der St.Galler Stimmberechtigten für eine Verdoppelung dieser Beiträge. Seit 2024 zahlt der Kanton somit Beiträge in der Höhe von 10 Millionen Franken pro Jahr aus. Dennoch sieht der Kanton St.Gallen Verbesserungspotenzial und plant eine umfassende Revision des Kinderbetreuungsgesetzes (Totalrevision KiBG), um den Gemeinden, Erziehungsberechtigten und Betreuungseinrichtungen ein modernes, einheitliches und subjektorientiertes Förder- und Finanzierungssystem anzubieten. Konkret soll die familienergänzende Kinderbetreuung finanziell unterstützt und standardisiert werden.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein wichtiges Anliegen der Ostschweizer Wirtschaft, denn sie trägt wesentlich zur besseren Nutzung des Arbeitskräftepotenzials bei. So hat sich die IHK in der Vergangenheit für einen verbesserten Versorgungsgrad bei der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung im Kanton St.Gallen ausgesprochen. Ebenfalls positiv geäussert hat sie sich zur Erhöhung der Beiträge für die externe Kinderbetreuung von 5 auf 10 Millionen Franken pro Jahr. Im Rahmen der Vernehmlassung zur Totalrevision KiBG betonte die IHK, dass das Angebot für die familienergänzende Kinderbetreuung differenziert und nachfrageorientiert ausgestaltet werden muss. Dies unterstreicht die Notwendigkeit eines ausgewogenen Ansatzes in der externen Kinderbetreuung, der sowohl der Unterstützung der Familien als auch den Prinzipien der Eigenverantwortung und des effizienten Einsatzes von Steuergeldern Rechnung trägt.
Die Positionierung der IHK St.Gallen-Appenzell zum Gesetz über Beiträge für familienergänzende Kinderbetreuung (Totalrevision KiBG) im Kanton St.Gallen kann hier heruntergeladen werden: