Ausbildung für Ermächtigte Ausführer
Von Praktikern für Praktiker
29. Oktober 2024 08.30 - 16.30 Uhr
Als Ermächtigter Ausführer (EA) erhalten Sie vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) die Bewilligung, Ursprungsnachweise im vereinfachten Verfahren auszustellen. Dieser Status bringt Ihrem Unternehmen weitreichende Erleichterungen. Die unterschiedlichen Freihandelsabkommen der Schweiz mit anderen Staaten oder Staatengruppen erschwert die Arbeit jedoch zunehmend und erhöht Fehlerrisiken. Um den Ursprung von Exportwaren in einer Unternehmung erfolgreich bewirtschaften zu können, sind vertiefte Kenntnisse nötig. Diese muss ein ermächtigter Ausführer vorweisen können, um den privilegierten Status zu behalten.
Eckdaten
Seminarinhalt
Einführung/Repetition E-Learning
- Rechtsgrundlagen
- Listenregeln
- Kumulation
System Ermächtigter Ausführer
- Herstellung/Handel
- Organisation
- Dokumentation
- Kommunikation
Spezialitäten
- Ab-Werk-Preis
- Reparatur
- Lieferantenerklärungen im Inland
- Revidierte Regeln PEM-Übereinkommen
- Handelsabkommen Schweiz-UK
- Aufhebung Industriezölle
Weitere wichtige Punkte
- Vorteile EA
- Pflichten EA
- Ablauf Ursprungsnachprüfungen
- Fragerunde, Feedback
Seminarziele
- Sicherheit im präferenziellen Warenursprung stärken
- Risiken von Fehlkalkulationen vermeiden
- Kenntnisse über die Anwendung der neuen Verordnung vertiefen
Referenten
Zollexperten/-innen und Unternehmensprüfer/-innen des Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
Kosten
Teilnahmegebühr CHF 450.00
Inklusive
- Umfangreiche Seminarunterlagen und Checklisten
- IHK Zertifikat
- 2 Energie-Pausen mit Kaffee, Tee und Gipfeli/Dessert
- Schmackhaftes Mittagessen
- Auswahl an Früchten
- Frisches Wasser
Anmeldefrist
Anmeldung bis 7 Tage vor der Veranstaltung
Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Die Anmeldungen werden nach Eingangsdatum berücksichtigt. Die IHK behält sich vor, das Seminar in Folge mangelnder Teilnehmerzahl bis spätestens eine Woche vor der Veranstaltung abzusagen.
Erfolgt keine Abmeldung bis sieben Tage vor Kursbeginn, erlauben wir uns, die Teilnahmegebühr gänzlich in Rechnung zu stellen.
Gerne akzeptieren wir ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmenden oder die Teilnahme am gleichen Seminar zum nächstmöglichen Termin.